Satzungsänderung bei wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen
In der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2011 wurde auf der Grundlage eines Antrags der SPD Weitersburg der zweite Absatz des Paragraphen 3 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (WKB) für den Ausbau von Verkehrsanlagen mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossen. Aufgrund dieser Änderung werden die Grundstückseigentümer anstatt wie bisher und im Fall der Steinackerstraße für die jährliche Investitionsaufwendung ab Anfang 2012 für die zu erwartenden Investitionsaufwendungen für einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend anteilmäßig zur Beitragszahlung herangezogen.
Die vom Gemeinderat nun einstimmig angenommene Satzungsänderung entspricht auch dem Abrechnungsverfahren für das sich die FWG zur Schaffung einer klaren Belastungsobergrenze von Beginn an, im Rahmen der Beratungen um Verschonungsmöglichkeiten, leider erfolglos eingesetzt hatte. Das nun beschlossene Verfahren hat sich zudem in den Ortsgemeinden Urbar und Niederwerth in der Vergangenheit bereits problemlos bewährt. Die FWG geht daher für Weitersburg nun auch von einem möglichst kontinuierlichen und weit weniger gestörten Ausbau der sanierungsbedürftigen Straßen aus. Auf der Basis des bereits vorliegenden Grundsatzbeschlusses wurde daher am 05.05.2011 bereits die Planung der Sanierung des Grünen Weges beauftragt.
Um der Verwaltung möglichst umgehend die Berechnungen zum 5 Jahresplan der WKB zu ermöglichen, hat sich die FWG im Zuge einer Ortsbegehung Gedanken über die festzulegende Reihenfolge der Sanierungen aufgrund des jeweiligen Schadensbildes der Weitersburger Straßen gemacht. Hinsichtlich der Begehung und Vorlagen der Verwaltung hat die FWG Fraktion nun als Diskussionsgrundlage für die anstehenden Beratungen eine entsprechende Reihenfolge von Straßen für den zu beschließenden ersten Fünf-Jahres-Turnus der Gemeinde als Vorschlag eingereicht. Die Verwaltung wird nach einer entsprechenden Abstimmung im Gemeinderat aus den dann endgültig festgelegten Sanierungsbereichen die voraussichtlichen 5 jährigen Investitionskosten, unter Berücksichtigung aller Einsparmöglichkeiten durch die Beteiligung aller möglichen Kostenträger (z.B. die Energieversorger) und eventueller Förderungen und Zuschüsse (z.B. aus dem Investitionsstock) berechnen. Der Gemeinderat wird auf der Grundlage dieser Kostenberechnungen eine verkraftbare jährliche Belastungsgrenze unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der anstehenden Sanierungen festlegen.
Die Notwendigkeit der Straßensanierungen ist aufgrund des Zustandes der älteren Straßen und den vorhandenen (geerbten) Sanierungsstaus für alle unschwer erkennbar. Die FWG Fraktion möchte alle Weitersburger Bürger zu allen anstehenden Dingen informiert halten. Nach unserer Auffassung werden rechtzeitig und umfassend informierte Bürger sich bei notwendigen Investitionen und einer verkraftbaren Belastung kaum gegen eine Werterhaltung unseres Ortes sträuben.