Jahresüberschuss lt. Haushaltsplan 2024 rd. 100.000 EUR- Keine Spielräume- schmerzhafte Entscheidungen! Die Lösung liegt in den Vertragsabschlüssen mit Vattenfall für die Windkrafträder!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Währ,
sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister Schneider,
sehr geehrte Beigeordnete,
meine Damen und Herren Gemeinderäte,
verehrte Bürgerschaft,
liebe Presse,

Laut ADD sind wir als Ortsgemeinde verpflichtet einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen! Ohne Wenn und Aber!

Um das Ziel zu erreichen, mussten wir für die Genehmigung des HH-Plans für das Jahr 2023 im Sommer 2023 „nachsitzen“ und zu einem den roten Stift ansetzen und wichtige Investitionen in der Ortsgemeinde streichen oder kürzen und die Hebesätze erhöhen.
Durch die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches lt. Landesfinanzausgleichgesetz orientiert sich die Höhe der Nivellierungssätze am jeweiligen Bundesdurchschnitt.
Die Aufsichtsbehörde forderte die deutliche Erhöhung der Hebesätze darüber hinaus, bei unausgeglichenem Haushalt!
Die Nicht-Anpassung der Hebesätze hätte zum Einem zur Folge gehabt, dass wir keine Förderanträge beim Land stellen können oder der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 nicht genehmigt wird.

Gastredner Seniorensicherheitsberater der Verbandsgemeinde Vallendar, Michael Herberts und Bürgermeister Jochen Währ

Die Freie Wählergruppe Weitersburg hat am 14. Januar zum Neujahrsempfang ins Pfarrheim Weitersburg eingeladen. Der Geschäftsführer Hans Nink begrüßte die Weitersburger Bürgerinnen und Bürger, sowie Vertreter von Vereinen und Parteien aus Weitersburg und der Verbandsgemeinde Vallendar. Die Freie Wählergruppe Weitersburg möchte mit Ihnen in ungezwungener Atmosphäre auf das Neue Jahr anstoßen.

Im Anschluss referierte Michael Herberts eindrucksvoll zum Thema „Enkeltrick“. Vermeintliche Betrüger suchen sich gern Personengruppen aus, die auf ihre Tricks leichter reinfallen – dazu zählen unter anderem ältere Menschen. Dabei spekulieren Sie darauf, dass ihre Opfer weniger gut informiert und einfach zu verunsichern sind – durch einen sogenannten Schockanruf. Herberts hat mit seinem Vortrag die Zuhörer auf solche Betrüger vorbereitet. Und dazu geraten, in Verdachtsfällen schnell zu handeln und dass die Polizei in solchen Fällen immer hilfreich unterstützt.

Der vom Gemeinderat Weitersburg beratende und einstimmig beschlossene Haushaltplan für das Jahr 2023 wurde von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter anderem wegen eines ausgewiesenen Jahresfehlbetrages im Ergebnis- und Finanzhaushalt nicht genehmigt. Er wurde beanstandet mit der Begründung, dass dieser ein Gesetzesverstoß sei.

Weitersburg teilt somit das Los mit anderen Ortsgemeinden und der Stadt Vallendar: sämtliche Haushaltspläne innerhalb der Verbandsgemeinde werden nicht genehmigt. Gemäß Kommunalverfassungsgesetz befindet sich die Gemeinde in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ und darf nur Auszahlungen leisten, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist und die dringend notwendig sind.

... so lautet der Pressetext und GStB-Kommentar des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz aus Gemeinde und Stadt 06/2023. Der GStB-Kommentar trifft unserer Meinung die Situation vor Ort so gut, dass wir um freundliche Genehmimgung gebeten haben den Kommentar hier veröffentlichen zu dürfen:

Die Kommunalwahl 2024 wirft ihre Schatten voraus. Die Situation ist besorgniserregend. Gerade in diesen Wochen stellen sich viele der 2.260 Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, aber auch Ratsmitglieder, die Frage, ob sie nochmals für das Amt zur Verfügung stehen. Und immer häufiger lautet die Antwort nein. An der Basis brodelt es. Der Frust über die Rahmenbedingungen ist groß.

Basierend aus den eingegangenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsprozess wurde eine neue Entwurfsvariante 4 ohne Erschließungsstraße entwickelt.

Somit erfolgt jetzt die Überplanung des bereits mehr als 30 Jahren ausgewiesenen Gewerbegebiets im Flächennutzungsplan.
Was beinhaltet die Entscheidung nun:

  • Die Fläche des ehemaligen Bauernhofs wird als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Nutzung erlaubt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einschließlich Wohngebäude.
  • Die landwirtschaftliche Ackerfläche wird zu einem Teil, der an der Straße Römergrund angrenzt, als Mischgebiet ausgewiesen, für Gewerbe- und Wohngebäude.
  • Die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche, die als Acker genutzt wird, wird zu einem großen Teil als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsmöglichkeit ausgewiesen.