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Ansichten zu einer Bauleitplanung zwischen den Straßen “Am Römergrund” und “Auf den Schafmorgen”

rot eingezeichnet der Planbereich; blau eingezeichnet die schon vorhandene ungeordnete Gewerbe- und Wohnbebauung; grün eingezeichnet der geplante Schutzbereich für Bäume- und Feldgehölze.
OpenData - ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2021, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]

In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung, die leider wieder erneut corona-bedingt als Notsitzung in Form eine Videokonferenz durchgeführt werden musste, wurden dem Gemeinderat von Verwaltung und Planungsbüro Vorentwürfe zu einem Bebauungsplan Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West” vorgestellt. In Folgeberatungen werden daraus Entwürfe entwickelt werden, die dann zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB Bürger*innen, Behörden und Organisationen vorgestellt werden können.

Wer, wie die FWG-Fraktion, aktiv gestalten, entwickeln und vorschlagen will, muss sich zwangsläufig auch Kritik aussetzen. Das liegt in der Natur der Sache, das ist Demokratie und völlig in Ordnung, solange die Kritik nicht zu persönlichen Beleidigungen in sozialen Medien ausarten und unter die Gürtellinie gehen.
Jüngste Kommentare in sozialen Medien von Gegnern der Bebauungsplanung haben uns allerdings schockiert. Sie bestätigen damit umso mehr unsere Anstrengungen im Verfahren die demokratischen Prozesse genauestens einzuhalten, um alle Bürger*innen, Behörden und Organisationen gleichberechtigt zu beteiligen und Provokateuren keine Grundlage zu bieten.

Die Meinungen sind kontrovers, wenn von der Erweiterung des Gewerbegebietes Grenzhausener Straße" gesprochen wird. Dabei ist es letztendlich gar keine Erweiterung, sondern nur eine Fertigstellung. Eine Fertigstellung die bereits zu 50% ungeordneten Altbestand endlich regeln soll. Denn schon seit weit über 40 Jahren ist dieser Bereich Gewerbegebiet, nur leider ohne Planungsvorgaben, was der Gemeinde schon etliche Schwierigkeiten bescherte.



Umfangreiche Infromationen - Springe mit dem Inhaltsverzeichnis gerne zu den einzelnen Abschnitten (einfach Thema anklicken):

Stand der Dinge zum Thema ...

  1. Stand Außenbereich
  2. Stand Baurecht
  3. Stand Planung
  4. Stand Verkehr
  5. Stand Naturschutz
  6. Stand Wohnwert und Lebensqualität

Unsere Meinung zum Thema ...

  1. Auswirkungen auf den Außenbereich
  2. Auswirkungen auf Wohnwert und Lebensqualität
  3. Auswirkungen auf Staffelstück und Römergrund
  4. Auswirkungen auf gewerbliche Nutzung im Außenbereich
  5. Auswirkungen Naturschutz und Grüner Gürtel
  6. Auswirkungen Verkehr
  7. Auswirkungen Landwirtschaft
  8. Auswirkungen Feuerwehrstandort, Gehweg, Bushaltestelle, Glascontainer etc.
  9. Auswirkungen Schulden, Steuern und Einnahmen

Was ist denn überhaupt Stand der Dinge und worum geht es?



Außenbereich:
Stand der Dinge ist, dass es sich im Planbereich schon immer komplett um Außenbereich handelt, ohne Planungsvorgaben der Ortsgemeinde. Planungsvorgaben, welche die Entwicklung des Bereichs ordnen und regeln könnten. Und da es Außenbereich ist, müssen Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, Umbauten und alles was dort passiert nach § 35 BauGB bewertet werden. Demnach sind grob gesagt im Außenbereich solche Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt.
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde, hier einen Bebauungsplan aufstellen zu wollen, haben in den letzten Jahrzehnten öffentliche Belange immer dafür gesprochen, um hier auch gewerbliche Nutzung, Umbauten, Nutzungsänderungen etc. zulassen zu können.
Wird also nun ein Bebauungsplan in die Tat umgesetzt, stellt sich die Ortsgemeinde endlich der Verantwortung nach § 1(3) BauGB und ihrer jahrzehntelangen Bekundung die Entwicklung in diesem Bereich endlich geordnet zu leiten. “Alle” Bürger*innen werden dabei beteiligt, für ein gutes und geregeltes Ergebnis.
Wird kein Bebauungsplan erstellt bzw. wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben, ändern sich die Sachverhalte ebenfalls bedeutend, da dann öffentliche Belange den eben genannten baulichen Sachverhalten in diesem Bereich durchaus entgegenstehen können. Der Alt"bestand" wäre geschützt (Bestandsschutz), aber Entwicklung und Planungsperspektive wäre dann zukünftig für diesen Bereich gestrichen. Dies würde dort nicht nur für die immerhin schon 3 Hektar gewerblich genutzten Flächen gelten, sondern ebenso für den ehemaligen landwirtschaftlichen Hof, der durch Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs vor vielen Jahren keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr für den Außenbereich geniest.

Baurecht:
Stand der Dinge ist, dass im Erläuterungsbericht, gemäß § 5(5) BauGB, des aktuellen gültigen Flächennutzungsplans mit der dort vorhandenen Gewerbegebietsausweisung, wozu der “Teilbereich West” gehört, eine sehr zurückhaltende Gewerbegebietsplanung und insbesondere keine zu erwartende Existenzbeeinträchtigung der landwirtschaftlichen Betriebe bekundet wird.
In der damaligen Flächennutzungsplanung wurde sogar der jetzt wieder diskutierte “Nordost"gewerbebereich herausgenommen und erläutert, es würden somit klimatische (Frischluftentstehung und -abfluß), visuelle und biotische (Streuobst) Funktionen so nicht mehr hoch betroffen.
Auf gesetzlicher Grundlage des aktuellen gültigen Flächennutzungsplanes und den Aufstellungsbeschlüssen der Ortsgemeinde zur Erstellung eines Bebauungsplanes, wie immer auch der Name sein wird und was immer er auch beinhaltet, sollte die Gemeinde schon ihrem überfälligen Planungswillen zur Ordnung und Regelung des Bereichs endlich nachkommen.

Aktueller, seit den 1990er Jahren gültiger Flächennutzungsplan; mit blauen Pfeilen nördlich eingetragen Flächen zur Sicherung des Klimas (Frischluftentstehung)

Planung:
Stand der Dinge ist, dass aus der Gesamtwürdigung zur aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vallendar, zur Erforderlichkeit das Gebiet zu ordnen, folgendes von den Fachleuten mitgeteilt wurde:

“… Das Gebiet zwischen den Gewerbegebiet Ost und der Straße "Am Römergrund” stellt sich derzeit als extrem ungeordnet und vernachlässigt dar. Eine verbindliche Überplanung einhergehend mit Planungssicherheit für die Bestandsbetriebe und Neuordnung der Grundstückssituation ist städtebaulich geboten. …"

Eigentlich sollte damit alles gesagt sein. Unterstreichen könnte man dennoch diese Aussagen bspw. mit der Befürwortung des Ortsgemeinderates von 2007 zur Überplanung des Kerzenfabrikgeländes. Hier empfahl die Bauabteilung dringend, ein Gesamtkonzept für diesen Bereich bis hin zur ehemaligen Nerzfarm sowie bis zum Gewerbegebiet “Teilbereich Ost” erstellen zu lassen. Auch von Seiten der Wirtschaftsförderung sei ein Gesamtkonzept für den genannten Bereich sehr befürwortet worden. Auf ungeordnete gewerbliche Nutzung wurde zudem hingewiesen.
Weitere Beispiele könnte man aufführen, wie bspw. auch die Beratungen 2013/14 zur Baulandentwicklung Römergrund/Kerzenfabrikgelände, bei denen der bauliche Zustand von Fachleuten als städtebaulicher Missstand bezeichnet wurde, den man mehrfach versucht habe in der Vergangenheit zu beseitigen.

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurden dem Gemeinderat nun jedenfalls 3 unterschiedeliche Planvorentwürfe zu einem Bebauungsplan vorgestellt, die alle mit betonter Kompromissbereitschaft der FWG-Fraktion und von der FWG-Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, um nun in Folgeberatungen Entwürfe zu entwickeln, die dann zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) vorgestellt werden können.

Verkehr:
Stand der Dinge ist, dass insbesondere durch den ungeregelten gewerblich genutzten Bereich, ohne separate Erschließungsstraße für die gewerblichen Unternehmen, unbestreitbar Verkehrsschwierigkeiten in der Straße “Am Römergrund” (und nicht nur dort) vorhanden sind. Das zeigen im “Römergrund” zum einen die Schreiben der Anwohner, die von Fahrzeugen beschädigten Schilder und Straßenlaternen und zum anderen Park- und Rangierprobleme von Lastverkehr.
Auch innerörtliche Verkehrsschwierigkeiten können teilweise darauf zurückgeführt werden, insbesondere vor wenigen Jahren durch Speditionsverkehr zum dortigen ungeregelten gewerblichen Bereich.
Solche Begebenheiten können nach wie vor aufgrund fehlender Regelung entstehen, bspw. durch verkehrsbelastende gewerbliche Nutzungsarten, durch fehlende Park-, Wende- und Rangiermöglichkeiten oder fehlende Verkehrsleitung in dafür vorgesehene Straßen, was zu Störungen des Verkehrsflusses auf der Kreisstraße oder innerörtlich führen kann.

Naturschutz:
Stand der Dinge ist, dass in den Außenbereichen von Weitersburg, so auch im Planbereich, leider außerhalb der durch das Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Schutzzeiträume unverhältnismäßig viel Bäume und Feldgehölze gefällt werden.
Der Naturschutz spielt eine sehr große Rolle in der Bauleitplanung und in Bebauungsplänen. Hier kann die Gemeinde mit ihrer gesetzlich garantierten Planungshoheit Vorgaben festlegen, die bspw. Bäume und Feldgehölze ganzjährig besser schützen können. Erst kürzlich bestätigte uns die Verbandsgemeinde Vallendar den unzureichenden Schutz unserer Natur durch die hier recht dünne Landesgesetzregelung. Zitat:

“Anders als in vielen Bundesländern zählen Streuobstbestände oder sonstige Gehölze im Außenbereich in Rheinland-Pfalz nach dem LNatSchG leider "nicht” zu den gesetzlich geschützten Biotopen"

Siehe auch unseren Artikel "Anfrage zu Rodungen" - hier klicken -

Wohnwert und Lebensqualität:
Stand der Dinge ist, dass Weitersburg eine gute Lebensqualität bietet und einen hohen Wohnwert. Das liegt einmal an der guten Lage, an guter Erreichbarkeit von Stadt und urbanen Zentren, schnelle Verbindungen zu Autobahnen, hohem Freizeitwert und Naherholungsangeboten, aber auch an den öffentlichen Einrichtungen.
Weitersburg bietet den Einwohnern und Familien eine neue gemeindeeigene Kindertagesstätte, eine 2011 neu sanierte Sportanlage mit Kunstrasenplatz, eine 2009 generalsanierte und 2015 umgebaute Grundschule, eine Schulturnhalle, die Vereine mitnutzen können, eine Grillhüttenanlage und vieles mehr. Weiterhin werden sukzessive Gemeindestraßen saniert und ausgebaut, öffentliche Gebäude saniert und auch öffentliche Anlagen wie zwei Friedhöfe, Parkanlagen und weitere Anlagen.
Um Bürger*innen diese Qualität bieten zu können hat die Gemeinde enorme Schulden aufgenommen. Förderungen, Zuschüsse und Einnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um diesen Status halten zu können und die entstandenen und noch entstehenden Schulden tilgen zu können. Viele sehr kostenintensive Projekte stehen der Gemeinde erst noch bevor, wie bspw. Erweiterung der KiTa, Erweiterung der Grundschule, Schulturnhallensanierung, Seniorenwohnprojekt, Dorferneuerung, Sanierung der Friedhöfe und Trauerhalle, weitere Straßenausbaumaßnahmen, … . Daneben sind hohe Schuldentilgungsleistungen zu erbringen, die sich mit jedem Projekt deutlich erhöhen werden.
Es ist absehbar, dass ohne Ausbau der Gemeindeeinnahmen viele Maßnahmen eingeschränkt oder gestrichen werden müssen und die aktuelle Wohn- und Lebensqualität nicht gehalten werden kann.

Gemeindeschulden: Die Grafik täuscht, es stehen große finanziell belastende Maßnahmen an. Die Kurve könnte leicht bis 2025 über die 6 Mio Grenze ansteigen.
Hier dargestellt:
ab 2010 – Wiederkehrende Straßenausbaumaßnhamen, Grundschulsanierungen, Schulturnhallensanierungen, Sportanlage, Brückenneubau etc. … - 2015 Neubau Kindergarten
[Quelle: Ortsgemeinde Weitersburg]


Unsere Meinung, Anregungen und Bedenken



§ 35 BauGB - Außenbereich - ist keine Ersatzplanung

Auswirkungen Außenbereich:
Unsere Meinung ist, dass Außenbereich sowie Bauen und Wohnen im Außenbereich nicht die Lösung sein kann und Altbestand geordnet gehört.
Neben steuerlichen und beitragsrelevanten Ungleichheiten gegenüber innerörtlichen Wohn- und Lebensverhältnissen (im Außenbereich werden bspw. keine Beiträge für Straßen- und Wegeausbau gezahlt) bestehen nunmal auch Ungleichheiten gegenüber gewerblich genutzten Grundstücken in innerörtlich oder durch Bebauungsplan geregelten Gewerbebereichen.

In unserer Meinung und Auslegung berufen wir uns deutlich auf Demokratie, auf unsere Gesetzgebung mit dem Baugesetzbuch, Rechtsprechung und unsere Gerichte:

Das Gesetz bestimmt nämlich in § 1(1) BauGB die Bauleitplanung zum zentralen städtebaulichen Gestaltungsinstrument. Der Gesetzgeber geht weiterhin davon aus, dass die städtebauliche Entwicklung nicht vollständig dem “Spiel der freien Kräfte” (vergleiche BVerfGE 21, 73, 82 f.) oder isolierten Einzelentscheidungen nach §§ 34 und 35 BauGB überlassen bleiben soll, sondern der Lenkung und Ordnung durch Planung bedarf. Die Regelungen in §§ 34 und 35 BauGB sind kein vollwertiger Ersatz für einen Bebauungsplan. Sie gelten als Planersatzvorschriften, nicht als Ersatzplanung (vergleiche BVerwGE 32, 173).

Wohnwert- und Lebensqualität kommt nicht von alleine

Auswirkungen Wohnwert und Lebensqualität:
Unsere Meinung ist, dass die genannte Bebauungsplanung den Wohnwert und die Lebensqualität der Gemeinde und derer Einwohner*innen positiv beeinflussen wird. Wir sollten mehr Voraussetzungen für gute Arbeit und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen. Das gilt erst recht in Zeiten wirtschaftlicher Rezession in Folge der Corona-Pandemie.
Eine starke lokale Wirtschaft ist einerseits gut und lebensnotwendig für die Menschen und die Arbeitsplätze und sorgt andererseits durch die Gewerbesteuer für eine Einnahmequelle der Kommune. Und diese Gelder benötigen wir dringend für Investitionen in Kita, Schule, die gesamte Infrastruktur und zum Abbau der anstehenden und noch kommenden Schulden.
Den Großteil der Schulden auf unsere nachfolgenden Generationen zu verschieben und diese ohne Mitsprache hochzuverschulden, kann und darf nicht die Lösung sein und es dient mit Sicherheit nicht dem Wohnwert und der Lebensqualität!

Auswirkungen konsequent zu Ende denken

Auswirkungen Staffelstück und Straße “Am Römergrund”:
Unsere Meinung ist, dass, konsequent zu Ende gedacht, der östliche Bereich des Neubaugebietes Staffelstück sehr von einer Bebauungsplanung “Teilbereich West” profitieren wird, denn die aktuelle Verkehrssituation wird sinnvoll geregelt und entzerrt, die aktuelle Wohnsituation wird nachhaltig gesichert, erhalten und sogar verbessert.
In der Gesamtwürdigung zur aktuell beratenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vallendar, zur aktuellen Verkehrsbelastung in der Straße “Am Römergrund”, haben die Fachleute folgendes mitgeteilt:

… Die Grundstücke westlich der Straße “Am Römergrund” sind in dem hier rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt. Daher sollte die verkehrsbehördliche Anordnung zur Erschließung dieses Teils der Straße als verkehrsberuhigter Bereich ggfls. überdacht werden. …

Durch die Entkopplung eines Großteils des gewerblichen und landwirtschaftlichen Verkehrs aus dem Römergrund hinaus, gäbe es für eine mögliche Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches dann keine akuten Gründe mehr.

Zudem haben die Fachleute im Rahmen der Beratung zum Aufstellungsbeschluss 2020 folgendes mitgeteilt:

… Auf der westlichen Straßenseite (Im Römergrund, BPlan Staffelstück) ist bereits ein Mischgebiet ausgewiesen, de facto sind allerdings nahezu ausschließlich Wohngebäude entstanden, was nicht dem vorgesehenen Gebietscharakter entspricht. …

Die fehlende gewerbliche Durchmischung auf der westlichen Straßenseite könnte so ohne eine Bebauungsplanung auf der östlichen Seite zu Einschränkungen bzw. Vorgaben durch Gesetzgebung und Baubehörde führen, die nur noch eingeschränkt Wohnbebauung wie vorhanden auf den noch freien Grundstücken zulassen könnte. Das Gewerbe würde in die Wohnbebauung im Mischgebiet westlich am Römergrund gedrückt, um die gewerbliche Durchmischung für das Mischgebiet zu gewährleisten.

Gewerblicher und landwirtschaftlicher Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Am Römergrund". Im Hintergrund der Planbereich mit dem städtebaulich nicht geordneten Bereich der ehemaligen Kerzenfabrik.

Stillstand bedeutet Rückschritt

Auswirkungen Gewerbliche Nutzung im Außenbereich:
Unsere Meinung ist, dass die schon vorhandene gewerbliche Nutzung, und das ist fast die Hälfte des kompletten Planbereichs, von einer Regelung und Ordnung sehr profitieren wird und darüber hinaus das erste Mal eine nachhaltige Planungssicherheit durch einen Bebauungsplan, eine Ortssatzung, garantiert wird.
Wir schließen uns der Meinung der Experten an, dass Planungssicherheit für die Bestandsbetriebe und eine Neuordnung städtebaulich geboten ist. Die ständigen Bauanträge auf Nutzungsartenänderung, Umbauten, Bauten etc. mit Einzelfallentscheidungen wegen Außenbereich, worauf sich dann aber wiederum andere Betriebe wegen Gleichberechtigung berufen, müssen endlich eine einheitliche Regelung finden.

Durch Aufteilung auf der gewerblichen Fläche der Nerzfarm entstand bspw. eine genutzte Fläche ohne Zuwegung zur öffentlichen Verkehrsfläche. Nur ein Wirtschaftsweg für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr führt aktuell zum Grundstück und darf von anderen Fahrzeugen gar nicht genutzt werden.

Der Gewerbebereich Sägewerk wollte sich bspw. schon 2015 neu ordnen. Investoren und Unternehmer waren vorhanden. Die FWG-Fraktion beantragte schon damals die Ausweisung eines moderaten Gewerbegebietes, was leider von den restlichen Fraktionen abgelehnt wurde. Unbegreiflich war für uns diese Haltung, die einen Weitersburger Generationenbetrieb so hängen lies und zur dortigen aktuellen Situation maßgeblich beigetragen hat. Ohne Erschließungsstraße ist diese lang gezogene Fläche gewerblich nicht mehr zukunftsfähig.

Hinsichtlich des Kerzenfabrikgeländes finden wir es positiv beachtenswert, was der neue Eigentümer dort bisher umgesetzt hat. Dennoch ist dieses Gelände nach wie vor baulich und auch optisch das Kerzen'fabrik'gelände.
Ein Gespräch zwischen dem Eigentümer und der FWG-Fraktion Ende 2019 hat neben vielen noch offenen Punkten, die sich auf Kosten, Preise, Flächengrößen etc. bezogen (und welche vermutlich nur durch eine konkretere Bebauungsplanung, statt Vorentwürfe, beantworten kann), ergeben, dass auch hier Planungssicherheit für die Zukunft gefordert wird. Mit Wegfall eines Aufstellungbeschlusses, statt eines Bebauungsplans, würde dies jedoch in diesem Bereich zu einem gewerblichen Entwicklungstillstand führen und würde lediglich noch die aktuelle Nutzung im Bestand erlauben.

Keine Nischenlösung - sondern effektiver Naturschutz für die ganze Flur

Auswirkungen Naturschutz, grüner Gürtel:
Unsere Meinung ist, dass gerade naturschutzrechtliche Regelungen, die leider in einem “Außenbereich” hinsichtlich Baum- und Feldgehölzschutz nur schwach schützen, jedoch an regionale Bedingungen angepasst, durch einen Bebauungsplan, viel besser umgesetzt werden können.
Im aktuellen Planbereich wurden in den letzten 5-6 Jahren ca. ein Viertel des Baum- und Gehölzbestandes ,außerhalb des Schutzzeitraumes nach BNatSchG, entfernt. Die Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünflächen, wie aktuell in den Planvorentwürfen vorgesehen, kann den noch vorhandenen restlichen Baumbestand effektiv ganzjährig schützen.
Herstellung und Schutz eines “Grünen Gürtels” um den Ort, kann nicht in einer Nische rundum umgeben von Gewerbebestandsgebäuden und einem ehemaligen Bauernhof gesucht werden. Vielmehr gehört der in diesem Bereich noch übrig gebliebene Restbestand an Bäumen- und Hecken effektiv geschützt und der Schutz im restlichen Gemarkungsaußenbereich, in der Weitersburger Flur und insbesondere auch östlich der Baugebiete “Auf’m Bungert”, Ober der Heege" und “Hinter dem Dorf” muss ausgebaut werden.
Die Freiflächen des Regionalen Grünzugs, die Vorbehalts- und die Vorrangflächen der Raumordnungsplanung gehören geschützt, die Bäume und Hecken in unserer Flur müssen viel mehr geschützt und gepflegt werden, Freiflächen für klimatische Funktionen wie Frischluft müssen von Bebauung freigehalten werden und nur damit werden nachhaltig umweltrelevante Ziele für unseren Ort erreicht und ein echter Grüner Gürtel aufgebaut und gepflegt.

Schon geschlagener Baumbestand und Feldgehölze im Außenbereich
OpenData - ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2021, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]

Verkehr leiten, Ursachen erkennen, Lösungen finden

Auswirkungen Verkehr:
Unsere Meinung ist, dass wir durch sinnvolle Bebauungsplanung und Verkehrsführung die innerörtliche Verkehrssituation und die Verkehrssituation in der Grenzhausener Straße deutlich verbessern könnten.
Das Gewerbegebiet “Teilbereich Ost” hat uns in seinen inzwischen 12 Jahren gezeigt, dass eine eigene Erschließungsstraße für die dort vorgesehene gewerbliche Nutzung klare Vorteile bringt. Bis heute ist uns kein einziges Verkehrsproblem, ursächlich durch das Gewerbegebiet “Teilbereich Ost”, bekannt geworden (ob innerörtlich oder auf Straßen außerorts). Ganz anders im ungeordneten “Teilbereich West”.
Weiterhin werden endlich Verkehrsprobleme in der Straße “Am Römergrund” angegangen.

Klare Verhältnisse und keine Existenzbeeinträchtigung der Landwirtschaft

Auswirkungen Landwirtschaft:
Unsere Meinung ist, dass eine Bebauungsplanung, wie von den Fachleuten bestätigt, absolut keine Existenzbeeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe mit sich bringt. 2 Hektar im Planbereich werden aktuell als Acker bewirtschaftet und davon wiederum gehört die Hälfte der Fläche als gestreute Einzelparzellen Privateigentümern oder Eigentümergemeinschaften.
Wie auch in einem Flurbereinigungsverfahren wäre eine Baulandumlegung hier hilfreich den landwirtschaftlichen Besitz optimal zusammenzulegen. Im Aufstellungsbeschluss wurde bspw. formuliert:

… Weiterhin soll der gewerbliche und landwirtschaftliche Verkehr möglichst nicht mehr über die Straße “Am Römergrund” erfolgen, wobei die Planung die landwirtschaftliche Nutzung nördlich des Geltungsbereiches nicht einschränken soll. …

Zudem wären die Grundstückspreise im Bereich endlich klar und eindeutig geregelt. Der aktuelle Bodenrichtwert der dortigen Ackerflächen im Jahr 2020 beträgt 2,50 Euro/m² gemäß oberem Gutachterauschuss Rheinland-Pfalz.

Der ehemalige Hof im Planbereich hatte im Übrigen seine landwirtschaftliche Betriebschaft vor über 10 Jahren abgelegt. Eine landwirtschaftliche Privilegierung im Außenbereich besteht für diesen seitdem keine mehr, lediglich Bestandsschutz. Bauen, Umbauen oder Nutzungsartenänderungen werden dort im Außenbereich zukünftig ebenso schwer umsetzbar, so dass eine schon 2016 im Rat von einer anderen Fraktion vorgeschlagene Regelung der dortigen Nachnutzung im Rahmen einer Mischwohngebietsausweisung als zukunftssichernd und sinnvoll angesehen wird.

Positive Synergieeffekte für Leben und Wohnen

Auswirkungen Feuerwehrstandort, Gehweg, Bushaltestelle, Glascontainer etc.:
Unsere Meinung ist, dass durch eine Bebauungsplanung sehr viel zusätzliche Synergieeffekte geschaffen werden können.
Die FWG-Fraktion unterstützt bspw. die Verbandsgemeinde Vallendar schon lange bei der Suche nach einem geeigneten neuen Feuerwehrstandort, da der aktuelle den Sicherheitsanforderungen einfach nicht mehr entsprechen kann. Hätte man 2015 die Bemühungen der FWG-Fraktion für ein Gewerbegebiet “Teilbereich Mitte” im Rat mitgetragen, würde womöglich ein neues Feuerwehrhaus schon stehen. Da uns diese Annahmen allerdings nicht weiterbringen, schauen wir nach vorn und setzen uns dafür ein jetzt mit einer Bebauungsplanung einen neuen Feuerwehrstandort realisieren zu können.
Ein weiterer positiver Effekt wäre die Möglichkeit der Umsetzung der von Vielen gewünschten Gehwegeverbindung hin zum Gewerbegebiet “Teilbereich Ost”. So würde für alle ein vernünftiger Gehweg verfügbar um endlich alle Häuser, auch die im Gewerbegebiet, sicher erreichen zu können oder auch für einen sicheren Spaziergang in die Weitersburger Flur.
Weitere positive Effekte könnten in einem Bebauungsplan Berücksichtigung finden: bspw. eine ordentliche sicher erreichbare Bushaltestelle, nicht nur für Schulkinder, oder ein ausgewiesener gut zu Fuß erreichbarer und anfahrbarer Altglascontainerstandort, um nur wenige Gedanken aus der Vorentwurfsplanung zu nennen.

Ohne Gewerbesteuer schießen die Schulden durch die Decke und die Liquidität schwindet

Auswirkungen Schulden, Steuern und Einnahmen:
Unsere Meinung ist, dass landesweit Gewerbeansiedlung in den Gemeinden sehr positive Effekte auf die Realsteuereinnahmen der Kommunen haben. Das ist auch in Weitersburg nicht anders. Die Gewerbesteuereinnahmen sind seit 2014 stetig und gut gestiegen.
In diesem Zeitraum hat die Gemeinde aber auch hohe Schulden angehäuft, die maßgeblich durch den Kindergartenneubau entstanden sind. Seitdem konnten jedoch beachtenswerte Schuldentilgungen von insgesamt über 1 Mio Eur geleistet werden, was durch die stark gewordene Gewerbesteuer ausgesprochen unterstützt wurde.
In Zukunft werden durch weitere dringende Maßnahmen die Schulden wieder ansteigen, diesmal viel mehr als zuvor. Ohne eine stabile und noch stärkere Gewerbesteuer wird schon eine Schuldentilgung unmöglich, geschweige denn Dorfentwicklung und neue Maßnahmen der Gemeinde.

Gewerbesteuerentwicklung Weitersburg
[Quelle: Haushalte Ortsgemeinde Weitersburg]

Schuldentilgungsleistungen Weitersburg
[Quelle: Haushalte Ortsgemeinde Weitersburg]


Zum Schluss

Es ist einfach nicht möglich all unsere Gedanken, Ideen und Argumente in wenigen Sätzen zu erklären. Komplexe und verstrickte Sachverhalte, Synergien, Wechselwirkungen, Gesetzlichkeiten, Historie und Weitersburger Geschichte, Entstehung und Entwicklung, Prognosen und Zukunft, all dies ist zu bedenken und zu bewerten. Dafür sind Fachleute dringend nötig, welche die gesetzlich, umwelttechnisch, erschließungs- oder bautechnisch relevanten Sachverhalte untersuchen und fachlich einschätzen können.

Siehe auch unseren Artikel zum Thema: Umsetzung Gewerbegebiet "Teilbereich West" - hier klicken -

Die vorhin mitgeteilten Anregungen, Hinweise, Bedenken, Fakten und Argumente sollen nur einen ersten Eindruck geben und zeigen, warum uns eine Bebauungsplanung zur Ordnung im genannten Planbereich für Weitersburg so wichtig erscheint!