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Wir glauben, dass dies eine zentrale Frage wird, gegenwärtig und zukünftig.

Nach dem deutschen Duden bedeutet Eigenständigkeit Autonomie, Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit oder auch eine eigene Entwicklung.

Auch das Merkmal für eine Gemeinde ist unseres Erachtens die Eigenständigkeit, die sich übrigens im Grundgesetz unter Artikel 28 findet:

“… Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. …”

Dies sehen wir durch die Hoheitsrechte der Kommunen, wie bspw. in der Planungshoheit, Satzungshoheit, oder Finanzhoheit, als das Fundament von sinnvoller, aktiver Gemeindepolitik auf dem wir unser kommunalpolitisches Wirken, wie nach unserem FWG-Motto, aufbauen.

Uns geht es um Weitersburg, in dem wir selbst, die Einwohner, bestimmen sollten was “vor Ort” geschieht und wo hingesteuert wird. Weitersburg soll nach unserem Grundgedanken “eigenständig” mit den Einwohnern gemeinsam durch die kommunale Selbstverwaltung gestaltet und entwickelt und mit Leben gefüllt werden.

Die 2008 neu gegründete Freie Wählergruppe Weitersburg e.V. kann auf fast 10 junge Jahre kommunalpolitischer Arbeit in Weitersburg blicken. Zu guter Letzt wurden Entwicklungsgedanken und zukunftsinvestierende Ideen in den Ortsgremien oft skeptisch gesehen und mit Bedenken bewertet. Ungeachtet dessen überrollen Entwicklung und Fortschritt unseren Ort aber leider gnadenlos, ob mitgemacht wird oder nicht.

Stetige Entwicklung, Modernisierung und Anpassung sind lebenswichtig für die Eigenständigkeit einer Kommune.

Für diese Erkenntnis benötigt man keine betriebswirtschaftliche Fachkenntnis.

Es geht um Entwicklung, das möchten wir ausdrücklich betonen, nicht um Wachstum! Und eine stetige Entwicklung und Anpassung für moderne gesunde Lebens-, Wohn- und Umweltverhältnisse ist unser Ziel, nicht der reine Profitgedanke.
Qualität und Bleibeperspektive um Bevölkerungsabwanderung zu verhindern und ein beschwerdefreies zukunftssicheres Leben in Weitersburg zu ermöglichen – das soll Antrieb und Fokus sein:

  • Da gehört eine ordentliche Infrastruktur dazu, denn ohne schnelles Internet bspw. werden mindestens die jungen Leute abwandern
  • Da gehören Kindergarten und Grundschule dazu, die jungen Familien die benötigte Perspektive bieten
  • Altersversorgung, Altersgerechtes Wohnen und Nahversorgung müssen gesichert, entwickelt und ausgebaut werden und vieles mehr
  • Sport und Freizeitmöglichkeiten gehören ebenfalls dazu
  • … und letztendlich auch Arbeitsplätze und vor allem Geld - um nicht zu sagen eigene Einnahmen

Ohne Investitionen und Einnahmen ist das Angestrebte aber nun mal nicht zu erreichen.

Ein Blick in den aktuellen Haushalt der Ortsgemeinde zeigt hier deutlich den Sachstand und den Ausblick. Die eigenen Einnahmen der Ortsgemeinde sind im Vergleich zu den anderen Ortsgemeinden bedenklich niedrig. Allein die jährlich verpflichtenden Aufwendungen der Gemeinde liegen schon höher als die Erträge, selbst ohne Investitionen.

Quelle: Haushalt Ortsgemeinde Weitersburg

Aber ohne Investitionen keine Entwicklung – ohne Entwicklung keine Konkurrenzfähigkeit - Verlust der Eigenständigkeit wäre die Folge und somit früher oder später auch eine Eingemeindung.

Ist das von Ratsgremien beabsichtigt? Führt Investitionsstopp und Radikalsparen, ohne jegliche Chance auf Haushaltsausgleich, nicht unweigerlich zur Handlungsunfähigkeit und damit zum Verlust der Eigenständigkeit?

Quelle: Haushalt Ortsgemeinde Weitersburg

Reines „Verwalten statt Gestalten“ in Verbindung mit vielen anstehenden Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen wird die Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Gemeinde noch unausgeglichener wirken lassen und das Eigenkapital beschleunigt sinken lassen. Denn den finanziellen Ausgaben stehen so keine vermögensbildenden Gegenwerte mehr gegenüber.

Vergleich - Verhältnis Gewerbesteuer zu Steuereinmahmen

Die Einnahmenseite der Gemeinde ist gemäß Haushalt deutlich zu klein.

Eine der wichtigsten eigenständigen Einnahmequellen von Kommunen ist die Gewerbesteuer. Die Erhebung dieser Steuer äußert sich im schon genannten Grundgesetzartikel 28, der die kommunale Selbstverwaltung festlegt und damit das Recht auf eine wirtschaftsbezogene Steuerquelle gemäß der finanziellen Eigenverantwortung.

Dem vergleichsweise bedenklich niedrigsten Gewerbesteuereinnahmenverhältnis in der Verbandsgemeinde sollte dringend entgegengewirkt werden.

Unternehmen im Ort sind unser Motor, unser Arbeitgeber und unser Fundament für eigene Einnahmen. Damit stehen sie für Lebens- und Wohnqualität sowie leistbare Entwicklung und Modernisierung einer Gemeinde und schlussendlich auch als Schlüssel zur Bewahrung der Eigenständigkeit.