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Ratssitzung vom 03.09.2020

Nach Ablauf des Haushaltsjahres hat die Gemeinde das vergangene Haushaltsjahr abzurechnen. In einem Jahresabschluss ist dabei das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat der Ortsgemeinderat nun in seiner vergangenen Sitzung über den Jahresabschluss beraten.

Der Ortsbürgermeister teilte einleitend einige konkrete Zahlen mit, für die Bürger sicherlich interessante Zahlen aus dem Zahlenwerk des Jahresabschlusses, was die CDU Fraktion anschließend bewertete. Danach erfolgte die Durchführung des Tagesordnungspunktes durch ein erfahrenes Ratsmitglied, um die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Beigeordneten und des Verbandsbürgermeisters nach Empfehlung des Berichtes der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden vornehmen zu können. Der Jahresabschluss und die Entlastung wurden einstimmig beschlossen.

Jahresergebnis verbessert gegenüber Ansatz

Wir stimmen der CDU Fraktion in dem Punkt ihrer Bewertung zu, dass sich die Lage des Jahresabschlusses durch nicht durchgeführte Maßnahmen verbessert hat. Das ist nämlich sinnvoll.
Allerdings halten wir die Aussage für unglücklich, die Maßnahmen seien nicht abgerufen worden. Denn das erweckt den Eindruck, es wären dafür Beträge der Ortsgemeinde, welche nicht existieren, zurückgelegt worden oder anderweitig eingesetzt worden.
“Abrufen” kann man unseres Erachtens nur, wenn auch etwas abrufbereit ist. Viele Punkte haben dies aus verschiedensten Gründen aber noch nicht erreicht.
So hat sich die Hausmeisterkellersanierung und Schulhoferneuerung bis ins Jahr 2020 geschoben. Ausbau Sonnenberg u. Keltrisstr. mussten als Ermächtigung auch ins Jahr 2020 übernommen werden. Urnengemeinschaftsanlage und Friedhofsanierungen haben sich aufgrund weiterer Beratungen ebenfalls verzögert, und Planung Erweiterung KiTa mit Grundschulerweiterung wurden gestartet, aber wie abzusehen war, nicht abgeschlossen.
Ärgerlich fanden wir, dass hinsichtlich der Planung Erweiterung Ausbau Schulturnhalle nichts durchgeführt wurde, was schließlich im vergangenen Haushaltsjahr zu unserer Anfrage vom 12.11.2019 führte, die in der Ratssitzung im Dezember 2019 beantwortet wurde (wir werden hier allerdings erneut nachhaken müssen).

Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen benötigen nach wie vor Deckungsmöglichkeit im laufenden Haushalt

So stimmen wir auch der Aussage des Ortsbürgermeisters zu, der daraufhin bezüglich der Verbesserung des Haushaltsergebnisses auf den pessimistischen Haushaltsansatz verwies und der Tatsache, dass natürlich mehr Maßnahmen im Haushaltsentwurf aufgenommen werden als tatsächlich regelmäßig im Haushaltsjahr umgesetzt werden, was schließlich für die Handlungsfähigkeit der Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr wichtig sei.

Sorgen bereiten uns die erneuten Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde, die in vorangegangenen Jahren bei 0 EUR lagen. Es zeigt sich dadurch erneut, dass ein Wirtschaften “ohne” weitere Mehreinnahmen, selbst bei fast keinen, wenigen oder nur “kleinen” Maßnahmen zu den genannten Liquiditätsschulden führen ( … und dazu hohe Schuldentilgungsraten geleistet werden müssen, die uns noch Jahrzehnte begleiten werden … ).
So wie im vergangenen Jahr geschehen, wie vom Ortsbürgermeister vorgetragen, alleine 159 Tausend EUR Schuldentilgung, was dann in Summe eben zu erneuten Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde geführt hat. Und das trotz Verbesserungen wie anfangs erwähnt. Denn ohne diese Verbesserungen im Jahresergebnis, durch das deutlich bessere Saldo der ordentliche Ein- und Auszahlungen, wären die Liquiditätsschulden um noch zusätzliche 500 Tausend EUR angestiegen.
Folglich erscheint uns demnach “nicht abgerufen” die falsche Begrifflichkeit zu sein, wenn nicht alle im Haushalt eingestellten Maßnahmen durchgeführt und beendet wurden.

Vermutlich wird die Gemeinde aufgrund fehlender weiterer Mehreinnahmen jetzt leider den Forderungen des Rechnungshofes und des Landes tatsächlich nicht mehr ausweichen können insbesondere den Hebesatz der Grundsteuer B deutlich zu erhöhen.

Steuern, Umlagen und die größten Einnahmequellen

Die einführende Zahlen-Erläuterung des Ortsbürgermeisters bezüglich der Steuern und Umlagen fanden wir gut, aber es ist nun mal schwieriges Zahlenwerk. Schwierig, komplex und schwer zu vermitteln.
So scheint es immer noch nicht klar, dass die Gewerbesteuer seit 4 Jahren die zweitgrößte Einnahmequelle der Gemeinde ist. Und dass von jeder Steuereinnahmequelle natürlich “der gleiche” prozentuale Nettoanteil der Gemeinde bleibt, was 2019 wie vorgestellt fast 33% waren. Also sowohl 33% des Gemeindeanteils an Einkommensteuer als auch 33% an Gewerbesteuer oder Grundsteuer. Der Nettoanteil der Steuereinnahmen sollte unserer Meinung nach daher besser eh als Ganzes betrachtet werden.
Was jedoch auffällt, das sind die Abweichungen gegenüber dem Haushaltsansatz. Demnach hat die Gewerbesteuer mit erwarteten Steuereinnahmen von 300 Tausend EUR im Haushaltsansatz, aber mit 719 Tausend EUR im Ergebnis tatsächlich 419 Tausend EUR mehr als gedacht eingenommen. Das ist keine Eintagsfliege (im Vorjahr z.B. 212 Tausend EUR über erwartetem Ansatz). Der Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer lag im Vergleich 42 Tausend EUR über dem erwarteten Ansatz.

Der vom Rat einstimmig beschlossene Jahresabschluss schreibt wiederholt zu den Steuermehreinnahmen (Zitat):

“… Die Mehreinzahlungen resultieren in erster Linie aus den Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer. …”

(Was somit im Übrigen keine Blindaussage oder Erfindung der FWG Fraktion ist)

Die Kombination macht’s

Klar sein sollte, dass (z.B. gegenüber dem Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer) die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer oder Realsteuer ist, die sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt und stabilisiert hat. Das sollte bei einer regelmäßig schlechten Finanzlage nicht auch noch verleugnet werden.

Natürlich wird eine Gemeindesteuer keinesfalls den Schuldenberg der Gemeinde “allein” abbauen und dazu alle kommenden Investitionen “allein” stützen können. ABER die Gewerbesteuer ist als Real- und Gemeindesteuer die größte Steuereinnahmequelle, welche die Gemeinde selbst direkt positiv beeinflussen kann!

Der prozentuale Nettoanteil der Steuereinnahmen sollte im Ganzen betrachtet werden. Dennoch möchten wir hier die richtigen Zahlen erwähnen:

2019 sind der Gemeinde, wie von all den anderen Steuereinnahmen auch, von der Gewerbesteuer ein Anteil von 32,7% (also der Netto-Anteil nach anteiligem Abzug für die Umlagen) verblieben. Das entspricht einem Betrag von rund 230 Tausend EUR. Mit den vom Brutto abgezogenen Gewerbesteuereinnahmen wurden also die Umlagen, vor allem Verbandsgemeinde- und Kreisumlage mitfinanziert.
Der entsprechende Netto-Anteil von ebenfalls 32,7%, welcher der Gemeinde nach Abzug der Ausgaben durch die Umlagen verbleibt, liegt auf Nachfrage demnach beim Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer bei rund 470 Tausend EUR, bei der Grundsteuer zusammen bei rund 100 Tausend Euro.