Haushalt, Hebesätze und Grundsteuer sind die Hauptthemen
Der letzten Sitzung des Weitersburger Ortsgemeinderates 2024, am 12.12., ging noch eine kleine Sitzung des ATU (Ausschuss für Technik und Umwelt) voraus.
Zur ATU -Sitzung
Aufgrund von einzuhaltenden Fristen bei vorliegenden Bauanträgen muss Beratung und Beschluss entsprechend durchgeführt werden. So auch nun noch einmal zum Jahresende.
Insbesondere dem Bauantrag des Sportvereins zur Überdachung des Platzes vor dem Sportlerhäuschen konnte die FWG gutgesinnt zustimmen. Hier wird nicht nur den Nachteilen des bisher genutzten Zeltes entgegengewirkt, sondern neben den Vorteilen für Zuschauer und Gäste der Sportveranstaltung auch eine deutliche Aufwertung des gemeindeeigenen Sportplatzes erreicht. Weiterhin kommt es den Weitersburger Vereinen, Grundschule und KiTa auch zu Gute. Ein echter Gewinn für die Gemeinde.
Ortsgemeinderatsitzung im Zeichen des Haushaltes 2025
Das Leitthema der anschließenden Sitzung des Ortsgemeinderates war der Haushalt 2025.
Dieser wurde im zweiten Tagesordnungspunkt in seinem Entwurf von der Verbandsgemeideverwaltung vorgestellt.
Der Vorstellung des HH-Entwurfs der Verwaltung war, bei immer noch vorhandenem Fehlbetrag, zu entnehmen, dass der Gemeinderat hier leider noch einmal Streichungen einplanen muss. Alternativ mehr Einnahmen zu generieren, außer über Erhöhungen der Realsteuern, schafft die Gemeinde leider schon viele Jahre nicht und sie wurde dafür auch schon mehrfach gerügt.
Die Fraktionen müssen im Januar hier wirklich konstruktiv zusammenarbeiten, um in der Beratung zum Haushalt einen sinnvollen und für die Brüger nicht noch höher belastenden Haushalt 2025 beschliessen zu können.
Grundsteuerreform lässt grüßen - neue Hebesätze
Der nächste Tagesordnungspunkt war nicht weniger schmerzhaft, da es hier um den Erlass einer Hebesatzsatzung ging. Aufgrund der Grundsteuerreform läuft definitiv am 31.12.2024 das Berechnungsmodell der Grundsteuer aus. Über die Finanzbehörden wurden den Grundstückseigentümern in diesem Jahr ja die neu berechneten Steuermessbeträge mitgeteilt, die ab 01.01.2025 gelten.
Damit die Gemeinde nun die gleichen Steuereinnahmen, wie vergangenes Jahr, einnehmen kann, müssen die dazugehörigen “aufkommensneutralen” Hebesätze berechnet und in einer Satzung festgelegt werden. Nur so kann die Verwaltung von den Betroffenen zur ersten Steuerfälligkeit im Februar den entsprechenden Teil-Grundsteuerbetrag vereinnahmen, ohne diesen größere Beträge in den weiteren Steuerfälligkeitszeiten des Jahres (weiterhin Mai, August und November) abzuverlangen.
Die allgemeine späte Beratung hierzu hatten wir kritisiert, da es in unseren Augen (nur 1 Monat vor Beginn der neuen Grundsteuer und letzte Sitzung davor) Beratungsdruck auf die Ratsmitglieder ausübt. Anmerken möchten wir allerdings, dass es eine allgemeine Schwierigkeit ist, die späten Zahlen und Informationen vom Land, und die daraus resultierenden erst späten möglichen Berechnungen der Verwaltung.
Daher erklärten wir zunächst, dass wir einen Erlass einer Gemeindesatzung nach §5 (2) der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vorab erst im Hauptausschuss beraten wollten.
Die neuen Hebesätze wurden nun “aufkommensneutral” beschlossen. D.h. an den Steuereinnahmen der Gemeinde ändert sich nichts! Für manche Eigentümer wird es weniger, für manche mehr. Es gibt also Gewinner und Verlierer der neuen Grundsteuerreform, das liegt allerdings an den von den Finanzbehörden neu erstellten Messbeträgen.
Auch wir sehen deutlich diese neuen Belastungsverschiebungen und haben uns daher Informationen zu den weiteren verfügbaren Optionen gewünscht, die uns nicht vorlagen. Denn es wird nun auch möglich eine Grundsteuer C zu erheben für baureife unbebaute Grundstücke oder möglicherweise demnächst auch (nach einem eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung) eine Differenzierung der Hebesätze.
Gemäß §25 (3) Grundsteuergesetz (GrStG) hat die Gemeinde dennoch die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2025, rückwirkend zum 01.01.2025, bei neuen Informationen zu eventuell besseren Bedingungen für die Bürger, die Hebesätze zu ändern und neu festzusetzen. Wir werden das auf jeden Fall aufmerksam beobachten.
FWG-Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg