Die zweite Sitzungsrunde des Jahres 2026 verlief insgesamt sehr unspektakulär. Inhaltlich gab es nur wenige Punkte zu beraten und zu beschließen.
Ausschusssitzungen am 26. Februar 2026
In den Ausschusssitzungen am 26.02.2026 wurden im Wesentlichen zwei Themen behandelt:
- die Schlussvermessung der Alten Vallendarer Straße
- ein gewerblicher Abweichungsantrag im Rahmen einer Bauangelegenheit mit einer minimalen Abweichung der Dachneigung
Abschluss eines großen Ausbau-Projekts
Die Schlussvermessung der Alten Vallendarer Straße
war zugleich der einzige Tagesordnungspunkt der Ortsgemeinderatssitzung am 12.03.2026. Mit diesem Beschluss ist das Projekt der neuen sanierten Alten Vallendarer Straße nun endgültig abgeschlossen.
Die Straßenschlussvermessung dient der Grenzregulierung und Grenzfeststellung. Dabei werden:
- abhanden gekommene Grenzpunkte wiederhergestellt,
- Flächen festgestellt, die von Anliegern als Verkehrsfläche in Anspruch genommen wurden,
- Teilflächen ermittelt, die bislang dem Straßengrundstück zugeordnet waren und nach dem Ausbau angrenzenden Grundstücken zugeschlagen werden.
Eingeschränkte Handlungsfähigkeit ohne genehmigten Haushalt
Dass diese Sitzungsrunde wenig Ergebnisse brachte, kam für uns nicht überraschend.
Bereits zu Beginn unserer Haushaltsrede vom 05.02.2026 haben wir darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ohne genehmigten Haushalt nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Durch die vergleichsweise späten Haushaltsberatungen, die nicht vor, sondern erst im laufenden Haushaltsjahr stattfinden, gehen wertvolle Monate der Handlungsfähigkeit verloren. Wünschenswert wären künftig:
- frühere Haushaltsberatungen durch die Verbandsgemeindeverwaltung,
- schnellere Genehmigungen der Haushalte durch den Kreis.
Rechnungsprüfungsausschuss und Jahresabschluss 2024
Noch vor der kommenden Sitzungsrunde tagt am 18.03.2026 der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024.
Rheinland-pfälzische Kommunen sind verpflichtet, das Ergebnis des vorherigen Haushaltsjahres bis spätestens 30. Juni festzustellen. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2024 zur Prüfung hätte also bis zum 30.06.2025 erfolgen müssen. Der Gemeinderat hat anschließend bis zum 31.12.2025 Zeit, den geprüften Jahresabschluss festzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen. Dieser sechsmonatige Zeitpuffer ist auch notwendig, da weder Rechnungsprüfungsausschuss noch Gemeinderat davon ausgehen können, Unterlagen “im Galopp” und ohne gründliche Prüfung zu beschließen.
Der Jahresabschluss des Vorjahres ist für uns – neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Finanzstatusbericht – eine wesentliche Grundlage für die Haushaltsplanung des kommenden Haushaltsjahres.
Über den Finanzstatusbericht ist nach Gemeindehaushaltsverordnung der Gemeinderat jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember, spätestens zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag, über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Weder der Finanzstatusbericht noch der Jahresabschluss 2024 konnten im vergangenen Jahr fristgerecht durch die Verbandsgemeindeverwaltung über den Ortsbürgermeister vorgelegt werden. Dadurch mussten die Haushaltsberatungen unter schwierigeren Bedingungen starten. Unsere Kritik an dem fehlenden Jahresabschluss zu Beginn der Haushaltsberatungen wurde jedoch von der Verwaltung zurückgewiesen.
Ausblick auf kommende Sitzungen
Die nächste Sitzungsrunde beginnt voraussichtlich mit:
- den Ausschusssitzungen am 16.04.2026,
- der Ortsgemeinderatssitzung am 30.04.2026.