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Zum diesjährigen Haushaltsbeschluss vom 25.01.2018
In der Gemeinderatssitzung am 25.01.2018 wurde der Haushalt 2018 beschlossen und hoffentlich dann von der Aufsichtsbehörde bis ca. Anfang April genehmigt. Ja letztendlich ist das ja schon immer kurios, über ¼ Jahr ist vergangen bevor man mit Projekten und Planungen überhaupt richtig loslegen kann ohne Gefahr zu laufen, dass die finanzielle Basis fehlt. Aus 12 Monaten werden damit 8 Monate + 4 Monate laufende und verpflichtende Aufgaben.
Nun ja, das war ja schon immer so, aber das Land täte gut daran, wie für sich selbst auch den Kommunen Haushalte für 2 Jahresperioden zuzugestehen. Das würde so manches Projekt sicherlich einfacher machen und den Arbeitsaufwand der kommunalen Verwaltung deutlich
reduzieren.
Benötigter Handlungsspielraum gegeben
Nun wie steht es um den Haushalt in Weitersburg? Zufrieden konnten sich die Fraktionen nach dem Haushaltsbeschluss geben, denn im größten Teil war eh Konsens gegeben und in den Knackpunkten konnte man sich größtenteils einigermaßen einigen. Ob alle eingestellten Posten dann auch wirklich in die Tat umgesetzt werden wird sich im Verlauf und in der Entwicklung des Jahres zeigen. Aber, und das ist das Wichtige, die Mittel sind da und damit der dringend benötigte Handlungsspielraum gegeben.
FWG-Fraktion Rede zum Haushalt 2018 [anzeigen]
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Freie Wählergruppe Weitersburg e. V. begrüßte die Weitersburger Bürgerinnen und Bürger zum Neujahresempfang.

Bürgerinnen und Bürger aus Weitersburg sowie Vertreter von Vereinen und Parteien aus Weitersburg und der Verbandsgemeinde Vallendar waren zum diesjährigen Neujahrsempfang am 14. Januar im Pfarrheim Weitersburg eingeladen. Nach einer kurzen Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Dieter Günster, folgte ein sehr informativer Vortrag zum Thema „Effizient heizen im Alt- und Neubau“ durch Thomas Schmitz Energieberater bei der Energieversorgung Mittelrhein.
Weiterlesen: Gute Resonanz auf Neujahrsempfang der FWG Weitersburg e.V.
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In Weitersburg wird gebaut und geplant. Mancheiner fragt sich, ob das alles überhaupt notwendig ist.
Warum die FWG genau das für sinnvoll und auch erforderlich hält, spiegelt sich schon in den beiden bereits vorgestellten Berichten wieder, denn alleine aufgrund von der aktuellen Haushaltslage und der Straßensanierungsmaßnahmen in Verbindung mit den verschiedensten Verkehrsproblematiken (Parken auf der Straße, Bürgersteige als Fahrbahn mitgenutzt etc.) sollten moderne Bauplanungen die Beseitigung moderner Probleme möglich machen.
Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung - Baugesetzbuch (BauGB)
Alles in allem ist ja genau das in der Gesetzgebung mit wenigen Sätzen festgelegt:
- BauGB §1(3): Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
- BauGB §1(5): Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.
Unter diesen Aspekten hatte die FWG schon 2011 Anträge zu Änderungen nicht mehr zeitgemäßer Bebauungspläne Abschnitt 1 und 2, aus den 60er und 70er Jahren, gestellt. Mit dem Gedanken die dortige Stagnation in der städtebaulichen Entwicklung unter zeitgemäßen Gesichtspunkten neu zu ordnen.
Weiterlesen: Bauplanung im Ort – moderne Planung beseitigt moderne Probleme
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In Rheinland-Pfalz können Straßenausbaubeiträge entweder nach einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen erhoben werden. Dies regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG).
Wiederkehrender Beitrag oder Einmalbeitrag?
Alles hat seine Vor- und Nachteile was vor allem seit 2009 in Weitersburg ein viel diskutiertes Thema ist.
Es ist nicht unbedingt in jedermann Erinnerung, aber schon im Jahr 2001 wurde in Weitersburg durch Satzung auf die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (kurz WKB Satzung) umgestellt.
Aber erst 2009 stand die erste ordentliche Straßenausbaumaßnahme mit dem nördlichen Teilstück der Steinackerstraße bevor, weshalb man damals die Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge wegen gesetzlicher Änderungen anpassen musste.
Warum man bis dahin keine Straßensanierung nach Beitragssatzung in Weitersburg vorgenommen hat, lediglich ein Gehwegeausbau, bleibt uns ein Rätsel. Jedenfalls waren die Straßen auch schon zur Jahrtausendwende mehr als sanierungswürdig und marode, nicht erst seit 2009.
Der Freien Wählergruppe fehlte in der verabschiedeten Satzung eine Verschonungsregelung, welche sie im Januar 2010, noch vor den Ausbauarbeiten in der Steinackerstraße, beantragte. Die anderen Fraktionen folgten dem Vorschlag jedoch nicht und die Vorschonungsregelung wurde abgelehnt. Was sich nun als fatale Entscheidung herausstellt.
Weiterlesen: Der Stress mit den Wiederkehrenden Ausbaubeiträgen