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In Rheinland-Pfalz können Straßenausbaubeiträge entweder nach einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen erhoben werden. Dies regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG).
Wiederkehrender Beitrag oder Einmalbeitrag?
Alles hat seine Vor- und Nachteile was vor allem seit 2009 in Weitersburg ein viel diskutiertes Thema ist.
Es ist nicht unbedingt in jedermann Erinnerung, aber schon im Jahr 2001 wurde in Weitersburg durch Satzung auf die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (kurz WKB Satzung) umgestellt.
Aber erst 2009 stand die erste ordentliche Straßenausbaumaßnahme mit dem nördlichen Teilstück der Steinackerstraße bevor, weshalb man damals die Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge wegen gesetzlicher Änderungen anpassen musste.
Warum man bis dahin keine Straßensanierung nach Beitragssatzung in Weitersburg vorgenommen hat, lediglich ein Gehwegeausbau, bleibt uns ein Rätsel. Jedenfalls waren die Straßen auch schon zur Jahrtausendwende mehr als sanierungswürdig und marode, nicht erst seit 2009.
Der Freien Wählergruppe fehlte in der verabschiedeten Satzung eine Verschonungsregelung, welche sie im Januar 2010, noch vor den Ausbauarbeiten in der Steinackerstraße, beantragte. Die anderen Fraktionen folgten dem Vorschlag jedoch nicht und die Vorschonungsregelung wurde abgelehnt. Was sich nun als fatale Entscheidung herausstellt.
Weiterlesen: Der Stress mit den Wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
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Wir glauben, dass dies eine zentrale Frage wird, gegenwärtig und zukünftig.
Nach dem deutschen Duden bedeutet Eigenständigkeit Autonomie, Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit oder auch eine eigene Entwicklung.
Auch das Merkmal für eine Gemeinde ist unseres Erachtens die Eigenständigkeit, die sich übrigens im Grundgesetz unter Artikel 28 findet:
“… Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. …”
Dies sehen wir durch die Hoheitsrechte der Kommunen, wie bspw. in der Planungshoheit, Satzungshoheit, oder Finanzhoheit, als das Fundament von sinnvoller, aktiver Gemeindepolitik auf dem wir unser kommunalpolitisches Wirken, wie nach unserem FWG-Motto, aufbauen.
Uns geht es um Weitersburg, in dem wir selbst, die Einwohner, bestimmen sollten was “vor Ort” geschieht und wo hingesteuert wird. Weitersburg soll nach unserem Grundgedanken “eigenständig” mit den Einwohnern gemeinsam durch die kommunale Selbstverwaltung gestaltet und entwickelt und mit Leben gefüllt werden.
Die 2008 neu gegründete Freie Wählergruppe Weitersburg e.V. kann auf fast 10 junge Jahre kommunalpolitischer Arbeit in Weitersburg blicken. Zu guter Letzt wurden Entwicklungsgedanken und zukunftsinvestierende Ideen in den Ortsgremien oft skeptisch gesehen und mit Bedenken bewertet. Ungeachtet dessen überrollen Entwicklung und Fortschritt unseren Ort aber leider gnadenlos, ob mitgemacht wird oder nicht.
Stetige Entwicklung, Modernisierung und Anpassung sind lebenswichtig für die Eigenständigkeit einer Kommune.
Für diese Erkenntnis benötigt man keine betriebswirtschaftliche Fachkenntnis.
Weiterlesen: Soll unser Ort seine Eigenständigkeit aufgeben?
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Wanderung der FWG zum Weingut Udo Wenz
Die Freie Wählergruppe Weitersburg lud Bürgerinnen und Bürger im März zu einem Wandertag ein, der diesmal zum Wendelinushof führte mit der Teilnahmemöglichkeit an einer Kellerführung und Weinprobe.
Weiterlesen: Geschmackhaltige Weinlehrstunde auf dem Wendelinushof
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