- Details
Wo finde ich zuverlässige Informationen zur Grundsteuerreform und was muss ich tun?

Das Bundesfinanzministeriums hat Ende März alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 abzugeben.
Alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim Finanzamt einzureichen.
Doch wie soll das durchgeführt werden?
Erklärungen sind auf den ersten Blick rar. Was soll ich denn jetzt tun? - Das Finanzministerium bietet nun einen Service an:
Eigentümer eines Grundstücks in Rheinland-Pfalz erhalten ein Informationsschreiben des Finanzamts inklusive Ausfüllhilfe, aus der Geobasisdaten und Informationen, die für die Feststellungserklärung benötigt werden, hervorgehen!
Unter der folgenden Internetseite bietet das Finanzministerium dazu noch weitreichende Erklärungen und einfache Informationen (auch in Form von kurzen verständlichen Videoclips):
Landesamt für Steuern RLP - Grundsteuer - hier klicken -
Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar hat zum Thema ebenso Informationen im Internet bereitgestellt:
- Details
Nach der Abgabefrist der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für Stellungnahmen zu den Entwurfsvarianten eines Bebauungsplans “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße Teilbereich West” wurden seit Anfang des Jahres unmittelbar an den Wohnbebauungen der Gemeindestraße “Am Römergrund” und unmittelbar nördlich des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs Bauanträge und Bauvoranfragen zu verschiedensten gewerblichen Bauvorhaben gestellt.
Dazu gehören Umänderungen in der ehemaligen Nerzfarm in gewerbliche Nutzung und Bebauung, der Bau vier zusätzlicher Produktions- und Gewerbehallen, die Aufstockung einer Lagerhalle um ein weiteres Obergeschoss oder auch der Bau einer Schlosserei.

Quelle: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2022, dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]
Weiterlesen: Weitere Bauvorhaben im Gewerbegebiet Teilbereich West durch Eigentümer geplant
- Details
Liebe Mitglieder der Freien Wähler Weitersburg e.V.,
wir werden die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2022, Anfang April 2022 per SEPA Lastschrift einziehen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Bleibt gesund!
Viele Grüße
Michaela Lauterberg
Kassiererin
- Details

Entstehen soll durch den Eigentümer auf der Fläche der noch vorhandenen restlichen Streuobstwiese, im Teilbereich West, vier neue große Gewerbehallen zur Produktion und Lagerung, Büroeinheiten und entsprechende Parkplatzbereiche mit maximaler Versiegelung. Der Gewerbeverkehr soll in einer privaten Einbahnstraßenregelung von der Kreisstraße einfahren und über die Straße „Am Römergrund“ in das Baugebiet Staffelstück abfließen.
Nach reger Diskussion im Ausschuss soll dies gemäß CDU-Fraktion unverzögert und so schnell als möglich genehmigt und realisiert werden!
Ergänzung (28.01.22): Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel und Flyer von Mai 2021, "Bebauungsplanung sichert und regelt" - hier klicken -
Weiterlesen: CDU setzt sich für sofortiges Gewerbegebiet "ohne" Bebauungsplanung ein
- Weihnachtsgruß
- Erneuter Verkehrsplanungs-Antrag der FWG-Fraktion für die kommenden Haushaltsberatungen 2022
- Klaus Endris verlässt den Kreistag und übergibt sein Amt an Uwe Berens
- Gemeindefinanzen - Eine nicht lösbare Aufgabe?
- Pressemittteilung der FWG Weitersburg e.V.
- Bundestagswahl 2021 - Ergebnisse Ortsgemeinde