Installation von Breitbandanschlüssen als Handwerkerleistung steuerlich abzugsfähig
Das Bundesministerium der Finanzen hat klargestellt, dass die Installation, Wartung und Reparatur von Breitbandanschlüssen innerhalb des Grundstücks als Handwerkerleistung (nach §35a EStG) von der Einkommensteuer absetzbar ist. Somit ist sichergestellt, dass Handwerkerleistungen für die Breitbandverlegung im Haus bzw. in der Wohnung geltend gemacht werden können. Insgesamt bis zu 1.200 Euro (20 % von max. 6.000 Euro Rechnungssumme) können dafür direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie