Kommunalwahlen
Kommunalpolitisches, Wahlergebnisse

Am 25. Mai 2014 finden in Rheinland-Pfalz wieder Kommunalwahlen statt. Alle 5 Jahre wird zur Kommunalwahl aufgerufen, das ist somit auch die Amtsperiode (Legislaturperiode) der gewählten Bürgervertretung.

Gleichfalls werden am 25. Mai 2014 auch die Europawahlen (Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments) stattfinden, auf die wir hier aber nicht weiter eingehen. Weiterführende Informationen erteilt bspw. der Bundeswahlleiter - hier klicken -.

Wofür das ganze "Wählen" und was kann ich damit schon ausrichten?

Wir hoffen mit den unten aufgeführten Fragen und Antworten, nunja wirklich vereinfachten Antworten, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Kurzum, jede Stimme zählt und beeinflusst die politische Zusammensetzung in Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde sowie im Landkreis. Volksvertretungen die über die veschiedensten Dinge unseres täglichen Lebens oder Lebensraums letztendlich bestimmen.>


Wer darf wählen ?

Wahlberechtigt bei der Wahl zum Gemeinderat sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die mind. 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben (nach §1 - Kommunalwahlgesetz - KWG).

 

Was wird gewählt ?

Die wahlberechtigten BürgerInnen wählen die Zusammensetzung von

  • Gemeinderat
  • Verbandsgemeinderat
  • Kreistag

Gleichzeitig wird auch der Ortsbürgermeister gewählt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis ?

Die Aufgaben der Gemeinde sind in §2 der Gemeindeordnung ausgeführt, die der Verbandsgemeinde in §67 der GemO. Einfacher gesagt:

Die Ortsgemeinde ist für das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Einwohner zuständig, wie bspw:

  • Ausweisung von Baugebieten
  • Unterhaltung von Gemeindestraßen
  • Gestaltung des Orts (Dorfplatz, Grünanlagen, Spielplätze ...)
  • Errichtung von Kindertagesstätten
  • etc. ...

Die Verbandsgemeinde berät und unterstützt die Ortsgemeinde in ihren Aufgaben und übernimmt einige Selbstverwaltungsaufgaben dieser, wie bspw:

  • Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen wie bspw. Altenpflege
  • Brandschutz, Feuerwehr und die technische Hilfe
  • Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
  • Einwohnermeldewesen und Ausstellen von Ausweisen
  • Flächennutzungsplan
  • Standesamt, Ordnungsamt

Die Verbandsgemeinde führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Auftrag und hat außerdem eine Ausgleichsfunktion wahrzunehmen indem sie zu einem wirtschaftlichen Ausgleich unter den Ortsgemeinden beitragen soll.

Der Landkreis wiederum erfüllt überörtliche Aufgaben, die das ganze Kreisgebiet umfassen. Hierzu gehört bspw.:

  • Organisation des öffentl. Personennahverkehrs
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Bauaufsicht
  • Abfallbeseitigung
  • Unterhaltung von Kreisstraßen
  • Katastrophenschutz und Einrichtung von Rettungsleitstellen
  • Führerscheinwesen und Kraftfahrzeug-Zulassungen
  • etc. ...

Der Kreis hat auch eine Ausgleichsfunktion zu erfüllen durch bspw. Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden.

 

Wer bestimmt in der Ortsgemeinde, was gemacht wird?

Das entscheidet der Ortsgemeinderat. Der Vorsitzende des Ortsgemeinderats ist der Ortsbürgermeister. Alltägliche Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Bürgermeister selbst entscheiden. Ansonsten führt er die Beschlüsse des Rats aus. Er kann also nicht einfach frei über die Finanzmittel der Gemeinde verfügen. Im Haushaltsplan wird zudem festgelegt welche Ausgaben für das kommende Jahr vorgesehen werden.

 

Wer bestimmt in der Verbandsgemeinde, was gemacht wird?

Die Verbandsgemeinde hat ähnlich wie die Ortsgemeinde einen Bürgermeister und einen Verbandsgemeinderat. Der Verbandsbürgermeister wir für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Aufgabenverteilung und Entscheidungskompetenz ist vergleichbar geregelt wie in der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde ist jedoch bei der Ausführung der Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden an deren Beschlüsse und Entscheidungen gebunden.
Die Verbandsgemeinde hat ebenfalls einen eigenen Haushalt, der vom Verbandsgemeinderat beschlossen wird. Haupteinnahmequelle der Verbandsgemeinde ist die von den Ortsgemeinden zu zahlende Verbandsgemeindeumlage.

 

Wer bestimmt in der Kreisverwaltung, was gemacht wird ?

Was in der Orts- oder der Verbandsgemeinde der Bürgermeister ist, ist im Landkreis der Landrat. Daher bezeichnet man die Kreisverwaltung auch gerne als "Landratsamt". Der Landrat wird ebenfalls für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Ähnlich wie in den Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden ist die Zuständigkeit von Entscheidungen zwischen Kreistag und Landrat geregelt.
Haupteinnahmequelle des Landkreises ist die von den Ortsgemeinden zu zahlende Kreisumlage und staatliche Förderungen aus dem Finanzausgleich.