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Verbesserung im Telekommunikationsgesetz

Mehr Rechte für Verbraucher bei Internet, Festnetz und Mobilfunk

Am 10. Februar 2012 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zugestimmt, welches nach Verkündung in Kraft tritt. Einige wichtige Verbesserungen für die Verbraucher haben wir hier aufgeführt:

  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug wenn Vertragsleistung dort nicht angeboten wird
  • Bei Anbieterwechsel darf die Leistung nur einen Kalendertag unterbrochen werden
  • Bei Rufnummernmitnahme hat die Freischaltung der Rufnummer innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen
  • Anbieter werden verpflichtet, das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität, wie der Mindestgeschwindigkeit bei DSL, anzugeben
  • Warteschleifen bei Sonderrufnummern grundsätzlich kostenfrei
  • Sperre von bestimmten Rufnummernbereichen auch bei Mobilfunk zukünftig möglich

Weiterführende Informationen: