Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig
In unserer letztjährigen Haushaltsrede haben wir zum Haushaltsplan für das Jahr 2011 noch auf die Frage des OVG Rheinland-Pfalz an den Verfassungsgerichtshof nach der Verfassungsmäßigkeit der Schlüsselzuweisungen hingewiesen, die wir mit Interesse verfolgt haben. Denn unter den aktuellen Gesichtspunkten kann schwerlich noch von einer angemessenen kommunalen Finanzausstattung gesproch werden.
Am 14.02.2012 ist nun das Urteil, unter Az.: VGH N 3/11, ergangen:
- Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig und muss bis 2014 neu geregelt werden
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