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In Rheinland-Pfalz können Straßenausbaubeiträge entweder nach einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen erhoben werden. Dies regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG).

Wiederkehrender Beitrag oder Einmalbeitrag?

Alles hat seine Vor- und Nachteile was vor allem seit 2009 in Weitersburg ein viel diskutiertes Thema ist.

Es ist nicht unbedingt in jedermann Erinnerung, aber schon im Jahr 2001 wurde in Weitersburg durch Satzung auf die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (kurz WKB Satzung) umgestellt.

Aber erst 2009 stand die erste ordentliche Straßenausbaumaßnahme mit dem nördlichen Teilstück der Steinackerstraße bevor, weshalb man damals die Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge wegen gesetzlicher Änderungen anpassen musste.

Warum man bis dahin keine Straßensanierung nach Beitragssatzung in Weitersburg vorgenommen hat, lediglich ein Gehwegeausbau, bleibt uns ein Rätsel. Jedenfalls waren die Straßen auch schon zur Jahrtausendwende mehr als sanierungswürdig und marode, nicht erst seit 2009.

Der Freien Wählergruppe fehlte in der verabschiedeten Satzung eine Verschonungsregelung, welche sie im Januar 2010, noch vor den Ausbauarbeiten in der Steinackerstraße, beantragte. Die anderen Fraktionen folgten dem Vorschlag jedoch nicht und die Vorschonungsregelung wurde abgelehnt. Was sich nun als fatale Entscheidung herausstellt.

2011 beantrage die SPD-Fraktion, vor dem anstehenden Ausbau der nächsten sanierungsbedürftigen Straße „Grüner Weg“, die Umstellung der Abrechnungsregelung auf einen durchschnittlich 5-jährigen Ausbauaufwand. Die 5-Jahresregelung, die im Rat einstimmig beschlossen wurde und auch den WKB Satzungsvorstellungen der FWG sehr entgegenkam.

Der FWG-Fraktion war es im Rahmen ihrer Anträge zu WKB-Satzungsänderungen immer ein Bestreben diese vor einer anstehenden Maßnahme oder vor einem anstehenden Wechsel in einen neuen Turnus bzw. einer eh anstehenden Satzungsänderung durchzuführen, um unnötiges Chaos und Durcheinander in der aktiven Umsetzung der jeweiligen Satzung und der Beitragserhebungen zu vermeiden.

Mit einem mulmigen Bauchgefühl haben wir seit 2010 mit der Ablehnung der Verschonungsregelung die Umsetzungen der WKB verfolgt. Wir hatten damals deutlich auf die Berücksichtigung des Vorteilsausgleichsgedankens hingewiesen und auf eine getrennte Abrechnungseinheit “Gewerbegebiet”.

Mit Urteil vom 22.09.2016 hat das Verwaltungsgericht Koblenz, wegen der Rechtsänderung durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014, die WKB-Satzung der Ortsgemeinde Weitersburg von 2009 für unwirksam erklärt.

Das Gewerbegebiet sei aufgrund seiner Lücke zum restlichen Ort von der einheitlichen Abrechnungseinheit zu trennen. Da die aktuelle Rechtsprechung zeige, dass zunehmend auch gerade das Fehlen einer Verschonungsregelung rechtliche Probleme aufwirft, sei diese ebenso dringend zu empfehlen und quasi verpflichtend einzuführen.

Straßenausbaumaßnahmen trotz WKB Satzung eine Belastung für den Gemeindehaushalt

Aufgrund der 5-Jahresregelung hat sich der Rat entschieden und die Ortsgemeinde sich letztendlich dazu verpflichtet im 5-Jahresturnus entsprechend vorgesehene Straßen zu sanieren.

Mit einem Kostenanteil von 35% pro Ausbaumaßnahme ist das, entgegen mancher Meinung, auch für die Kommune nicht kostenfrei, sondern verzehrt auf die Jahre verteilt auch eine gute 7-stellige Summe Gemeindeanteil, welche seit 2009 auch deutlich mit zu Schulden und Kreditanstieg beitragen.

Quelle: u.a. Haushalt Ortsgemeinde Weitersburg

Wo stehen wir jetzt?

Zufrieden ist die FWG mit dem aktuellen Stand nicht wirklich. Leider ist genau das eingetreten, was man sich erhofft hat mit einer neuen WKB-Satzung mit Antrag auf Verschonungsregelung zum neuen 5-Jahresturnus charmant zu regulieren:

  • Wir haben Durcheinander in der Beitragserhebung schon vor Eintritt in den neuen Turnus, da aufgrund von zwingenden Beitragsanpassungen in diesem Jahr schon kein gleichbleibender Beitrag trotz 5-Jahresregelung erhalten werden konnte
  • Wir haben nun zwei verschiedene Arten von Straßenausbaubeitragssatzungen und Abrechnungssystemen im Ort
  • Enormer Zusatzaufwand und Kosten für die Ortsgemeinde

Bestandskräftige Bescheide können zum Schutz der Beitragszahler nicht aufgehoben werden. Das weitere Beitragsprozedere ist ja im Kommunalabgabengesetz (KAG §10a bspw. Abs.6) definiert.

Aufgrund des aktuellen Zustandes wird die Gemeinde in Zukunft ca. 100.000 Euro bei späteren Ausbaumaßnahmen zusätzlich leisten müssen.

Hätte man?

Wir wollen nun keinesfalls die Neunmalklugen spielen, aber schon betonen, dass wir uns 2010 sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt haben und aufgrund der Weitersburger Besonderheiten hier eine detaillierte und konkrete Vorstellung versucht haben im Gemeinderat umzusetzen, die leider abgelehnt wurde, aber rückblickend hätte viel Unmut und Verdrossenheit sparen können.

Nicht nur der damalige Versuch 2010 der Einbringung einer Verschonungsregelung, sondern auch die Gedanken der leichten Auftrennung der Abrechnungseinheit „Gewerbegebiet“ hätte einiges ersparen können. Auch der Vorstoß und Vorschlag eines Lückenschlusses und sanften Übergangs Gewerbegebiet zu Wohngebiet hätte zum vorgestellten Zeitpunkt die Unwirksamkeit der Satzung obsolete machen können und dadurch nicht nur Kosten der Gemeinde eingespart, sondern auch den besagten Unmut und Beitrags-Wirrwarr verhindern können.

Unser momentanes Fazit

Die Gemeinde und die Gremien im Rat sollten sich im Klaren darüber sein, dass 2009 mit der ersten umfangreicheren Straßenausbaumaßnahme ein Prozess angestoßen wurde, der die Erwartungen der Bürger mit den vorgestellten Solidargemeinschaftsbekenntnissen sehr hoch angesetzt hat, dass auch wirklich alle Gemeindestraßen nach und nach in den Genuss der nötigen Straßensanierung kommen.

Bis 2019 haben wir dann hoffentlich in den ersten 10 Jahren regelmäßiger Gemeindestraßensanierungen folgenden Stand erreicht:

  • 2/3 Steinackerstraße
  • 2/3 Grüner Weg
  • 1/4 Ringstraße
  • Am Sonnenberg
  • 1/2 Keltrisstraße

Aktuell hat Weitersburg 35 Gemeindestraßen. Für die Folgejahre kommt da noch Einiges …

Mit Zuversicht und gutem Gefühl sehen wir aber nun den neu beschlossenen Ausbaubeitragssatzungen entgegen, die mit intensiver Zusammenarbeit von Verbandsgemeindeverwaltung und Gemeinde- und Städtebund ausgearbeitet wurden, mit Verschonungsregelung.