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Weitere wichtige Schritte für Verkehrsplanung auf den Weg gebracht

Die FWG-Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg hat sich in der aktuellen Wahlperiode und insbesondere im vergangenen Jahr eindringlich mit dem innerörtlichen Straßenverkehr auseinandergesetzt.
Hieraus entstanden z.B. die Prüfung um eine Einbahnstraßenregelung im Teil der Hauptstraße, die Unterstützung des SPD-Antrages zur Lösungsfindung an der Mühle “Bolkenius” mit der Bitte um Prüfung der Erweiterung der Tempo 30 Strecke bis zur Straße “Am Römergrund” oder die leider abgelehnte Umbenennung zweier Hauptstraßenteilstücke.

Als Folge der Überlegungen zum innerörtlichen Verkehr hat sich die FWG-Fraktion am 18.12.2017 zu einem umfangreichen 9-Punkte Antrag entschieden.

  Antrag der FWG vom 18.12.2017 zur Verkehrsplanung  [anzeigen]

Der erste vorbereitende Schritt konnte darauf folgend in den Haushaltsberatungen Anfang des Jahres durchgeführt werden, indem zusätzliche Gelder für Verkehrsbeschilderung in den Haushalt aufgenommen wurden. Ein wichtiger Schritt um die Beratungen zur Erweiterung von Tempo 30 Zonen und Geschwindigkeitsbegrenzung aufzunehmen und in dem Zusammenhang alte Beschilderungen abzubauen.

In der Ortsgemeinderatssitzung am 24.05.2018 war es nun so weit, dass wichtige Teile des Antrags beschlossen wurden.

Diskussionen in den vorberatenden Sitzungen, auch in Verbindung mit dem ergänzenden Antrag der CDU-Fraktion generell den kompletten innerörtlichen Verkehr auf Tempo 30 einzustellen haben letzlich zum Ziel geführt. Das "nicht" Begreifen der Aufteilung des FWG-Antrags in Gemeinde- und Kreisstraßen wurde ferner vom CDU-Vorsitzenden dann auch sofern erklärt, dass sie nun auch verstanden hätten, dass Tempo 30 Zonen auf Kreisstraßen nicht erlaubt seien.

Dazu möchten wir erwähnen, dass aus den Beratungen zum Verkehr im Gemeinderat 2011 deutlich wurde, dass eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der örtlichen Straßeninfrastruktur nicht möglich sein wird, da Weitersburg in verkehrstechnischer Hinsicht durch verschieden klassifizierte Straßen (Kreisstraßen) aufgetrennt ist.

§45(1c) Satz 1 und 2 StVO zitierend: “Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.”

Die Unsicherheiten beseitigt konnte nun am 24.05.2018 im Gemeinderat einstimmig die Erweiterung der Tempo 30 - Zonen (außer den klassifizierten Straßen und verkehrsberuhigten Bereiche) entschieden werden, sowie auch einstimmig die Überprüfung zur Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der K80 Bendorfer Straße und der K80 Hauptstraße.

Ein gutes erstes Ergebnis für welches sich die FWG-Fraktion in konstruktiver Zusammenarbeit bei allen Fraktionen im Ortsgemeinderat Weitersburg bedankt.

Wir möchten hiermit erneut aufmerksam machen auf den 9-Punkte-Antrag der FWG der wohlüberlegt aufgrund der Beratungen aus der vergangenen Wahlperiode heraus und den bisher erfolgten Aktivitäten der aktuellen Wahlperiode entstanden ist. Er beinhaltet aufeinander aufbauende und stufenweise Maßnahmen bezüglich Verkehrsplanung in Weitersburg, die weit über Geschwindigkeitsbeschränkungen hinausreichen.

Punkte aus dem FWG-Antrag vom 18.12.2017 sind beispielsweise:

  • Planerische Darstellung von Tempo 30 Zonen
  • Neuinstallation zweier verkehrsberuhigter Bereiche mit Prüfung der dortigen Parkmöglichkeiten
  • Prüfung der Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h auf der Kreisstraße K80
  • Untersuchung von Parkplatzsituation und Verkehrsflächen
  • Prüfung zur Ersterschließung eines Wirtschaftswegeteils