Aufstellung eines Bebauungsplanes “Grenzhausener Straße - Teilbereich West”
Nach §1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Handlungbedarf sehen wir hier aus vielen verschiedenen Gründen seit geraumer Zeit im nicht geordneten Bereich zwischen Wohngebiet Staffelstück und Gewerbegebiet - Teilbereich Ost.
Mit Antrag vom 30.09.2019, und anknüpfend an die noch immer bestehenden Planungen von Anfang der 1990er, strebt die FWG Fraktion eine städtebauliche Ordnung des Gebietes auf aktuellen Erkenntnissen und Gegebenheiten an.
Wesentliche Anforderungen im Antrag der FWG Fraktion sind:
- Mischwohngebiet entlang der Straße “Am Römergrund”
- Mischwohngebiet Grenzhausener Straße Wohnhaus Nr. 47, ehem. landwirtschaftlicher Betrieb
- Umsiedlung des gewerblichen und landwirtschaftlichen Fahrzeugverkehrs aus dem verkehrsberuhigten Bereich “Am Römergrund” in eine neue breite Straße für Gewerbeverkehr, Zugmaschienen oder Landwirtschaft
- Gehweg zwischen Staffelstück und bestehendem Gewerbegebiet -Teilbereich Ost-
- “nur” Unterbringung von “nicht erheblich belästigenden” Gewerbebetrieben nach §8 BauNVO
- und Weitere
Der vollständige Antrag kann hier nachgelesen werden:
Weitersburg benötig nicht nur Schul- und Kindergartenlätze sondern vor Ort auch Arbeitsplätze und Erweiterungsflächen für die angesiedelten Unternehmen. Es könnte langfristig zudem mit stabilen weiteren Steuereinnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer gerechnet werden.
Eine Investitionsmaßnahme die zukünftig der gesamten Ortsgemeinde hinsichtlich Finanzierungen zum Wohle von Wohnen und Arbeiten, Aufwachsen und Alt werden, Lernen und Erziehung, Tradition und Freizeit oder auch Sport und Erholung und somit Lebensqualität zu Gute kommen kann.