Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Verwendung von Steuermitteln muss gewahrt bleiben
Kreis Mayen-Koblenz. Klima- und Naturschutz sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen sind überragend wichtige Themen. Wir alle sind aufgerufen, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass wir unseren Kindern eine Umwelt und eine Natur hinterlassen, die nicht von den globalen Folgen der Erderwärmung geprägt sind.
Für die FWG-MYK ist dabei wichtig, welche ganz konkreten und pragmatischen Ansätze, die für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar sind, zum Schutz von Natur und Umwelt ergriffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten keine theoretischen Wortglaubereien und politisches Taktieren, sondern Fakten und Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang ist für die FWG-MYK Kreistagsfraktion entscheidungsrelevant, dass die Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Klima nicht durch Aktionismus getrieben sind, sondern eine konkrete Struktur des Handels erkennbar ist. Für die FWG-MYK gilt hier ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Verwendung von Steuermitteln; auch für Maßnahmen und Projekte des Klima- und Naturschutzes. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Maßnahmen ist für die FWG-MYK ein zwingendes Entscheidungskriterium. Daher sind ideologische, theoretische Ansätze, deren Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen aus Sicht der FWG grundsätzlich abzulehnen.
Vor diesem Hintergrund hat die FWG-MYK Fraktion in der jüngsten Kreistagssitzung den Vorschlag unterstützt, sowohl im Kreishaushalt als auch im Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (mit Gremienvorbehalt) pro Jahr jeweils 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Hiermit sollen, auf Vorschlag der Kreisverwaltung, Projekte der Elektromobilität, des Car-Sharings und der Radmobilität unterstützt werden. Ferner stehen ebenfalls die Förderung der Photovoltaik-Technik, die energetische Gebäudesanierung und der Erhalt der Biodiversität im Mittelpunkt.
Pressemitteilung der Kreistagsfraktion der FWG Mayen-Koblenz e.V.