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Antrag der FWG-Fraktion drängt zur Sanierung der gefährlichen Fußwege auf dem alten Friedhof

Dringend Zeit ist es, nicht nur die Urnengemeinschaftsanlage fertigzustellen, sondern auch die weiteren Arbeiten auf dem alten Friedhof fortzuführen und zügig abzuschließen.

Die Urnengemeinschaftsanlage ist bald fertiggestellt. Ferner rechnen wir bald auch mit Urnenbelegungen, denn gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2017 sollen aktuell

“ die Grabfelder für Urnenwahlgrabstätten auf dem neuen Friedhof weiterhin belegt werden, bis die Grabfelder ausgelastet sind. Zukünftig sollen die Urnengrabstätten auf dem alten Friedhof in die bestehenden Grabfelder rechts des Eingangs integriert werden.

Wir gehen davon aus, dass dies bald der Fall sein könnte und damit auch die Wiederöffnung des alten Friedhofs für alle Bürgerinnen und Bürger.

Verzögerungen der Wegesanierung auf dem alten Friedhof kann die FWG Fraktion daher aus guten Gründen nicht mittragen und setzt sich nun zur zeitnahen Fortführung der Wegesanierungsarbeiten ein.

Siehe:

Erst kürzlich sprachen die anderen Mitglieder im Gemeinderat von einem “voll funktionstüchtigen Friedhof”, was wir deutlich anders sehen, denn:

  • der Friedhof, seit 1996 (gesperrt), steht nur noch einem begrenzten Teil Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Seitdem finden grundsätzlich Beisetzungen nur auf dem neuen Friedhof statt.
    Nur diejenigen, die dort schon ein Nutzungsrecht innehaben, und davon wiederum nur ca. die Hälfte im geordneten Bereich, konnten die einmalige Wiederverleihung des Nutzungsrechts erhalten und weiterhin konnten auf dem Friedhof noch die ausstehenden Zubettungen durchgeführt werden. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind ausgeschlossen.
  • mit Mitteilung der Verwaltung ist gemäß Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes der alte Friedhof von Sargbeisetzungen ausgeschlossen, da dieser nicht mehr dafür geeignet ist, um weitere Särge beizusetzen.
  • die Trauerhalle ist sanierungsbedürftig. Das fast komplette Mauerwerk ist durchfeuchtet.
  • und die Fußwege sind inzwischen brandgefährlich

(Nur einige Argumente die uns die angegebene volle Funktionstüchtigkeit als fraglich erscheinen lässt)

Schließung des Neuen Friedhofs

Wir erinnern uns an das erklärte Ziel der CDU und deren Bericht “Friedhofentwicklung - Weitersburg braucht zukünftig nur eine zentrale Ruhestätte” im April des letzten Jahres.
So wurden dann in der folgenden Gemeinderatssitzung auch die ersten Ideen zur Schließung des neuen Friedhofs mit Begründungen zur Kosteneinsparung vorgestellt, die unserer Meinung nach aber nicht schlüssig sind.

Wie war das damals noch gleich

Wir erinnern uns, vor Jahrzehnten, es war doch gerade auch deren Wille eben keine Erweiterung des alten Friedhofes vorzunehmen, sondern einen zweiten Friedhof in das Wäschbachtal zu legen, obwohl die Genehmigung der Bezirksregierung für die Erweiterung des vorhandenen Friedhofs schon vorlag.

Der Bau des neuen Friedhofs hat zudem auch eine Ewigkeit gedauert und ist erst 1996 zur Nutzung grob fertiggestellt worden. Über 10 Jahre hat die Herstellung gedauert und letztendlich wurde damals vorerst nur die Flächen und Wege angelegt, die unmittelbar benötigt wurden. Und zur Bewirtschaftung wurde auf dem neuen Friedhof rein gar nichts angelegt. Eine Leichenhalle fehlt dort ebenso.

Nach vorn schauen – Für zwei Friedhöfe

Wir schauen jedoch nach vorn: Der neue Friedhof ist gut 20 Jahre in Nutzung und unserer Meinung nach eine Schließung ethisch unkorrekt und aktuell undenkbar.
Wir haben zwei Friedhöfe. Machen wir etwas Gutes daraus! Für uns gilt es beide Friedhöfe gemeinsam positiv zu entwickeln, nicht nur den Einen!

Wir müssen uns über das Alter und die Belegungen der beiden Friedhöfe im Klaren sein, bevor wir, aus welchen Gründen auch immer, von einer Sperrung des Neuen Friedhofs sprechen.

Der Ortsbürgermeister hatte damals, zur genannten Sitzung im Mai letzten Jahres, als deren Fraktionsvorsitzender die Sperrung des neuen Friedhofs ansprach, Schwierigkeiten und grundlegende Zahlen dazu genannt:

So existieren inzwischen, nach ungefähr 20 Jahren Nutzung, mehr Grabstätten auf dem neuen Friedhof als auf dem alten Friedhof, jedoch auf dem alten Friedhof mehr Belegungen als auf dem Neuen.
Das zeigt ein grundlegendes Problem, denn der alte Friedhof ist inzwischen gut 100 Jahre in Nutzung und demnach sind dort in großer Zahl in den Doppelwahlgräbern nicht nur 2-fache Belegungen sondern bis zu 5-fach Belegungen.
In Kombination mit den schlechten Bodenverhältnissen sind dies leider auch sehr schlechte Voraussetzungen für erneute Sargbestattungen.

Einfluss von Ruhezeit und Nutzungsrecht

Die in den Friedhofssatzungen festgelegte Ruhezeit (25 Jahre) und Nutzungsrecht (30 Jahre) der Gräber sollte abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen sein.
Ein lehmiger feuchter Boden benötigt aber wesentlich mehr Zeit für die Verwesung als lockere, luftdurchlässige Erde. Viele Friedhöfe dürften eigentlich nicht als solche genutzt werden, da dort die Verwesung der sterblichen Überreste im Boden - ohne aufwendige technische Maßnahmen - nicht gewährleistet werden kann.

So wurden bei Friedhofsarbeiten noch Jahre über die vorhin genannten Zeiten hinaus (Ruhe- und Nutzungszeit), zuletzt bei der Erstellung der Urnengemeinschaftsanlage, unbekannte Gräber vorgefunden. Dies geschah in den letzten Jahren regelmäßig auf dem alten Friedhof. Durch die Mehrfachbelegungen kombiniert mit den ungünstigen Bodenverhältnissen, können in den Gräbern nicht noch mehr Särge übereinander beigesetzt werden. Die Tiefe des Grabes bis zur Oberkante des Sarges muss zudem mindestens 0,90m sein.

Keine weiteren Verzögerungen mehr

Aufgrund der vorhin genannten Gegebenheiten können wir daher den Plan zur Schließung des neuen Friedhofs und umfangreichen Bodenverbesserungsarbeiten auf dem alten Friedhof, mit womöglich Auswirkungen auf Grundwasserspiegel, Setzungen von umliegenden Häusern, deutliche Wegeverbreiterungen für Grabaushubmöglichkeiten mit Baggern, ethisch nicht vertretbaren Exhumierungen und vielem mehr, nicht mehr mittragen.
Prüfungen, um erneut Erdbestattungen auf dem alten Friedhof zu ermöglichen, sind keine weiteren mehr nötig. Schürfungen, Bohrungen und Arbeiten haben regelmäßig den Sachstand in den vergangenen Jahren gezeigt und protokolliert. Eine Verzögerung weiterer Sanierungsmaßnahmen ist nicht hinnehmbar.
Ebenso nicht hinnehmbar ist eine kostspielige Bodenaustauschmaßnahme verbunden mit vielen Exhumierungen und Anlegen von teuren Dränagesystemen, um erneut Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof möglich zu machen.

Selbst wenn dies alles zu einer teuer erkauften Möglichkeit führen würde, sind wir nicht für die Schließung des neuen Friedhofs umzustimmen. Auch hier sind Grabstätten, für die wir Verantwortung tragen, für eine würdevolle Umgebung und andächtige Ruhestätte.

Schnelle Kehrtwende hat überrascht

Die spontane Kehrtwende der anderen Mitglieder des Gemeinderats zur Schließung des neuen Friedhofs können wir daher umso weniger nachvollziehen. Zum 24.05.2017 wurde im Rat noch folgender Beschluß einstimmig gefasst:

Nach den Empfehlungen des Büro PlanRat aufgrund der durchgeführten Bodenschürfe sollen in Zukunft Sargbestattungen nur noch auf dem neuen Friedhof stattfinden, wobei Zubestattungen in bestehenden Sarggrabstätten auf dem alten Friedhof weiter gewährleistet werden. …

Solch ein radikales Umschwenken, innerhalb eines Jahres und wenige Wochen vor der Kommunalwahl 2019, hat uns bei den seit der Friedhofsentwicklungsplanung dem Gemeinderat vorliegenden Unterlagen und Fakten daher überrascht.

Wir dürfen uns nicht mehr weiter in Verzögerungen verstricken. Die FWG Fraktion möchte nun Schritt für Schritt den alten Friedhof entwickeln und sanieren, um sich dann auch mit gebührender Aufmerksamkeit Maßnahmen auf dem neuen Friedhof, evtl. auch mit neuen Bestattungsangeboten, zu widmen.


Siehe auch unseren Artikel zu