Warum eine nördliche Gewerbegebietausdehnung für uns keine Option ist
Für die Verbandsgemeinderatssitzungen im Juni und nun im September war die Bewertung des Infoflyers einer Weitersburger Initiative gegen ein Gewerbegebiet, aber mit einem alternativen Vorschlag der Initiative für ein Gewerbegebiet in die nördlich gelegene offene Feldflur vorgesehen.
Überrascht hat, dass dabei von den Fachleuten und Sachverständigen in der eben genannten Bewertung schriftliche Klarstellungen und Richtigstellungen erfolgen mussten aufgrund falscher Aussagen im genannten Infoflyer der Initiative.
Bürgerinnen und Bürger mit nachweislich unwahren Sachverhalten zu informieren blockiert freie Meinungsbildung und beeinflusst dadurch entstandene Petitionszustimmungen negativ!
Ebenso bezeichnend war im Infoflyer Natur- und Klimaschutz zu vertreten, aber gleichzeitig Gegenteiliges auszuführen.
Beispielsweise hat erst kürzlich ein Bauantrag von Initiativen-Sprechern, für Wohnbebauung mit Ferienwohnung, irritiert. Im grünen Natur-Gürtel um den Ort sollte nach deren Ansicht ein Wohnhaus mit Ferienwohnung mitten im Außenbereich entstehen. Eine schrittweise Zerstörung der Biotopvernetzungsfunktion, der klimatisch biotischen Funktionen und eine später vermutlich folgende bauliche Verdichtung des Bereichs bis zu den Aussiedlerhöfen in der Bendorfer Gemarkung wurde leichtfertig in Kauf genommen.
Warum wir den Vorschlag der “Initiative gegen ein Gewerbegebiet” für ein Gewerbegebiet-Nord ablehnen
1. Grüner Gürtel um den Ort wird bedroht
Die Initiative wirbt im Infoflyer mit einem grünen Gürtel um den Wohnort, welcher Wohnbebauung mit Gewerbe und landwirtschaftliche Wohnbebauung ausgrenzt. Wie von der Initiative dargestellt würde dieser funktionslos mitten durch Bestandsbebauung laufen. Ein grüner Gürtel, der funktionieren soll, sieht anders aus!
Unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung für einen dauerhaft funktionierenden grünen Gürtel:
Der grüne Gürtel sollte sinnvoll durch den von der Initiative für Gewerbe vorgeschlagenen nördlichen Bereich verlaufen.
Biodiversitätsbewertungen sprechen sich jetzt schon genau dort, im nördlich vorgeschlagenen Bereich, für den schon vorhandenen Grünstreifen mit Obstbäumen aus, als wichtiger Rückzugsort und Wanderkorridor für zahlreiche Insekten, Vögel und Kleinsäuger, die in der intensiv bewirtschafteten Feldflur keinen Lebensraum finden.
2. BauGB, § 1 Abs. 4, weist die Gemeinden an, die Flächennutzungsplanung an die Regionalplanung anzupassen
Im rechtskräftigen Regionalplan ist der nördlich vorgeschlagene Bereich als “Vorranggebiet des regionalen Grünzuges” ausgewiesen und gehört zum grünen Gürtel um den Ort.
Im rechtskräftigen Regionalplan ist der nördlich vorgeschlagene Bereich als “Vorbehaltsgebiet des regionalen Biotopverbundes” ausgewiesen und gehört zum grünen Gürtel um den Ort.
3. Es gibt einen nach wie vor rechtskräftigen Flächennutzungsplan
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der nördlich vorgeschlagene Bereich als Klimaschutzzone ausgewiesen, mit Frischluftentstehung und Frischluftabfluß klimatischen Funktionen dienend, die für die Wohnbebauung im Ort immens wichtig sind.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der nördlich vorgeschlagene Bereich als Bereich zur Erhaltung landwirtschaftlicher Vorrangflächen ausgewiesen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind im nördlich vorgeschlagenen Bereich Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes eingetragen.
Warum sollen diese aktuellen Ausweisungen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan plötzlich belanglos sein?
4. Potenzielle überflutungsgefährdete Bereiche
In der aktuellen Starkregengefährdungskarte Rheinland-Pfalz werden im nördlich vorgeschlagenen Bereich potenzielle überflutungsgefährdete Bereiche ausgewiesen.
5. Bester Boden für landwirtschaftliche Nutzung, Landwirtschaft hat Nordbereich vor 30 Jahren entschieden abgelehnt
Gemäß öffentlichen behördlichen Bodenflächendaten der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der nördlich vorgeschlagene Bereich qualitativ der höchstwertigste flächenhaft zusammenhängende Boden für landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Weitersburg.
Unweigerlich sind große Probleme mit der Landwirtschaft, die hier vielfach (nicht nur ein Landwirt) bewirtschaftet, zu erwarten. Eine vergleichbar hohe Anzahl an Parzellen liegen im nördlichen Initiativen-Vorschlag, aber keine einzige Parzelle liegt komplett in vorgeschlagener Nordbereichabgrenzung. Alle dort befindlichen Parzellen müssten in Nutzung und Besitz zerschnitten werden. Eine kaum einfach lösbare Aufgabe.
6. Zusammen viel mehr Gewerbeflächenausdehnung als wir uns vorstellen
Mit dem nördlich vorgeschlagenen Bereich entstehen mindestens 4 Hektar komplett neue Gewerbefläche, welche zu der ohnehin schon im Westbereich bestehenden 3 Hektar bereits genutzte Gewerbefläche, die städtebaulich immer noch ungeordnet ohne Bebauungsplanregelung genutzt wird, hinzuzurechnen ist.
Letztendlich circa doppelt so viel neue Gewerbefläche als eine moderate Planung im westlichen Bereich, die darüber hinaus versucht aktuell bestehende Mängel und ungeordnete schon zur Hälfte vorhandene Nutzung und Bebauung zu regeln.
7. Erschließungskosten werden viel zu hoch – Gewerbefläche viel zu teuer
Unweigerlich hohe Erschließungskosten werden im nördlichen Vorschlag zu erwarten sein, aufgrund komplett fehlender infrastruktureller Vorbereitungen, die sich weder Gewerbetreibende noch Gemeinde leisten können. In einem Westbereich dagegen existieren die Vorbereitungen schon weit über Jahrzehnte und wurden in Bebauungsplanentwicklungen (Staffelstück) zudem eingearbeitet bzw. sogar daraufhin ausgerichtet.
Ein Kanalanschluß beispielsweise wird in einem nördlichen Bereich teuer erschlossen werden müssen, es ist nichts vorgesehen und gerade diese Erschließungschwierigkeiten sind aus dem bereits erschlossenen Gewerbegebietteilbereich Ost bekannt.
Wir schlussfolgern …
Der aktuelle und rechtskräftige Flächennutzungsplan ist über Jahrzehnte entstanden und fortentwickelt. Die dortigen Festsetzungen sind mit Sinn und Verstand eingeflossen und sollten gerade im nördlichen Gewerbegebietvorschlag einer Initiative nicht einfach vergessen und weggewischt werden (Nimby Effekt).
Denn im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wurden natur- und klimaschutzwichtige Aspekte eingepflegt, die sogar im rechtskräftigen Raumordnungsplan wiederzufinden sind.