Aktuelles
FWG - Neuigkeiten und Nachrichten
3 neue Wohn/Misch Baugrundstücke, 5 neue Gewerbe Baugrundstücke wovon 3 bereits genutzte Gewerbefläche erschließen, sehr großer Bereich Grünland und Schutz für Streuobst, Hecken und Bäume

Aus den kontroversen Diskussionen und auch Beratungen um die aktuelle Bauleitplanung im immer noch seit 1988 unbeplanten Teilbereich West ist neben den 2 gewerblich ausgeprägten Planungsvarianten nun eine weitere Planungsvariante ausgearbeitet und vorgestellt worden, welche die FWG Fraktion nach reiflicher Überlegung, Vergleichen und Recherche als guten Entwurf bewertet und mitträgt.

BauGB gibt den Rahmen vor

Nach §1 des BauGB (Baugesetzbuch) ist es Aufgabe der Bauleitplanung die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wenn man sich Kerzenfabrikgelände, Nerzfarmgelände oder Sägewerkgelände ansieht, ist das wohl unbestreitbar erforderlich.
In der hier vorgestellten Version werden dabei Kritik, nötige Regelungen und städtebauliche Defizite in einem sinnvollen Alternativentwurf positiv zusammengeführt.

Natur und Umwelt gewinnen durch die Entwurfsvariante

Der Gewinner dieser Planungsvariante ist neben Regelung mit Entwicklung insbesondere Natur und Umwelt. Unserer Meinung nach daher ein guter Entwurf für die kommende frühzeitige Bürgerbeteiligung.
U.a. folgende Effekte sehen wir hierdurch zustimmend positiv:
• Arrondierung bzw. Abrundung der östlichen Wohnmischbebauung im Staffelstück mit 3 neuen Baugrundstücken an der schon erschlossenen Gemeindestraße Römergrund.
Städtebauliche Ordnung im bestehenden gewerblich genutzten Kerzenfabrik- und Netzfarm-Bereich mit Bestandsschutz, aber gleichzeitiger Chance von Wohn- oder gewerblicher Nutzung.
• Weitere Möglichkeiten landwirtschaftlicher Nutzung und bessere Bewirtschaftung durch Zusammenlegung der verstreut gelegenen landwirtschaftlichen Flächen.
• Glasklare Trennung zu Gewerbe.
• Regenerieren von Gewerbebaugrundstücken auf schon genutzter schwer zugänglicher Gewerbefläche (Nutzungsverbesserung schon gebrauchter Fläche).
• Moderate Gewerbeflächenerweiterung (zwei neue Baugrundstücke).
Bestandsschutz für ehemaligen Bauernhof mit Mischgebietausweisung (am 07.06.2016 von der SPD-Fraktion und dortigem Bewohner selbst als Ausweisung von Misch- oder Wohnbauflächen zur Sicherung der Nutzung der Bausubtanz vorgeschlagen).
• Ganzjähriger Schutz von Bäumen, Hecken und Streuobstwiesen mit privater und öffentlicher Grünfläche.
• Klima- und umweltfreundliche Bauvorschriften wie bspw. Dachbegrünung oder Photovoltaik.
• Durchgehender Bürgersteig.
• und noch viele weitere positive und schon lange erwünschte Punkte …

Sehr großer Anteil an möglicher Grünfläche, privat, öffentlich oder landwirtschaftlich

Anregungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Zur Bürgerbeteiligung und der hier dargestellten Entwurfsvariante wird die FWG daher u.a. folgende positiven Anregungen abgeben:

Ausweisung der landwirtschaftlichen Fläche als Dauergrünland

Begründung: Erst zur Beratung der Flächennutzungsplanung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Verbandsgemeinderat auf die klima- und umweltbelastenden Werte von Maisanbau hingewiesen. Ackerbau erachten wir in diesem Areal als viel zu Konflikt lastig (Dünger, Bodenerosion, Pestizide) und das bringt auch nicht den gewollten „Natur-Effekt“ für Streuobst, Hecken, oder für einen Lebensraum und Rückzugsort für Insekten, Vögel und Kleinsäuger.

Ausweisung der landwirtschaftlichen Fläche als Dauergrünland statt Ackerbau

Umbenennung des Bebauungsplans in “Grenzhausener Straße – Teilbereich West”

Begründung: Mit Bedacht hat die FWG in ihrem Antrag vom 30.09.2019 explizit die Aufstellung eines „Bebauungsplanes „Grenzhausener Straße - Teilbereich West“ beantragt, mit dem Hintergrund kein ausschließliches Gewerbegebiet zu entwickeln, sondern ebenso Wohnmischgebietentwicklung und weitere Synergieeffekte die sich dort ergeben sollen, vor allem die nötige städtebauliche Ordnung.
Zitate und Nachweise hierbei von Fachleuten aus der Gesamtwürdigung zur aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vallendar, zur Erforderlichkeit das Gebiet zu ordnen, wurden zu Genüge genannt und sind u.a. - hier klicken - nachlesbar.
Bei nur ca. 5 neuen gewerblichen Baugrundstücken, wobei 3 der Baugrundstücke durch Regenerierung und Nutzbarmachung schon vorhandener gewerblich genutzter Alt-Flächen entwickelt werden, halten wir den Namenszusatz Gewerbegebiet nicht mehr für charakteristisch.

Mit diesem Entwurf sehen wir sehr große Schnittmengen mit Sicherung der Wohnqualität im "Römergrund“, mit Sicherung und Bestandsschutz der aktuellen gewerblichen Nutzung im Planbereich, mit Entwicklung und Planung geordneter gewerblicher Nutzung im Planbereich, mit Sicherung landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsfläche, ganzjährige Sicherung des noch verbliebenen Baumbestandes und vielem mehr.