Basierend aus den eingegangenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsprozess wurde eine neue Entwurfsvariante 4 ohne Erschließungsstraße entwickelt.
Somit erfolgt jetzt die Überplanung des bereits mehr als 30 Jahren ausgewiesenen Gewerbegebiets im Flächennutzungsplan. Was beinhaltet die Entscheidung nun:
- Die Fläche des ehemaligen Bauernhofs wird als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Nutzung erlaubt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einschließlich Wohngebäude.
- Die landwirtschaftliche Ackerfläche wird zu einem Teil, der an der Straße Römergrund angrenzt, als Mischgebiet ausgewiesen, für Gewerbe- und Wohngebäude.
- Die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche, die als Acker genutzt wird, wird zu einem großen Teil als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsmöglichkeit ausgewiesen.
- Die Fläche der ehemaligen Nerzfarm wird als Mischgebiet ausgewiesen. Ungeklärt bleibt noch die künftige Zuwegung, da zum jetzigen Zeitpunkt die Anfahrt über einen landwirtschaftlichen Weg erfolgt.
- Die Lagerfläche hinter dem ehemaligen Sägewerk wird als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Eine Erschließungsstraße für die Anbindung dieser Fläche und Entwässerung, Kanal, Strom etc. sind vom Eigentümer oder von möglichen Investoren zu tragen.
- Zwischen dem ehemaligen Sägewerk und dem ehemaligen Bauernhof wird ein Grünstreifen festgelegt.
Bei der jetzigen Planung wurde ein gewünschtes Ziel leider nicht erreicht, der Lückenschluss des Bürgersteigs zum Gewerbegebiet Ost. Für den Bau eines Bürgersteiges mit einer Breite von ca. 2 Meter müssen nun Eigentumsverhältnisse geklärt und ggf. Grundstücks-ankäufe getätigt werden. Letztendlich entscheidet nun aber der Landesbetrieb Mobilität mit, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Wir als FWG sind mit Ausnahme des Wehrmutstropfens „Bürgersteig“ insoweit zufrieden, dass diese Fläche endlich geordnet wird unter Berücksichtigung des Verfahrens und der eingegangenen Stellungnahmen.