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(Heimat-Echo - Nr.30/1988)

Beschluß des Ortsgemeinderates Weitersburg zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Grenzhausener Straße", Weitersburg

Im Namen der Ortsgemeinde Weitersburg wird hiermit gemäß §2, Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1986 (BGBl I, S 2263) der Beschluß des Ortsgemeinderates Weitersburg vom 8.3.1988 zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Grenzhausener Straße", Weitersburg, wie folgt öffentlich bekanntgemacht:

BESCHLUSS:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Grenzhausener Straße" wird zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Entwicklung des bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes östlich der Ortslage Weitersburg und nördlich der Grenzhausener Straße gemäß §2(1) BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das im Baugesetzbuch vorgegebene Aufstellungsverfahren in die Wege zu leiten.
Das Plangebiet wird wie im beigefügten Lageplan "B" umgrenzt. Der nördlich der Grenzhausener Straße gelegene Aussiedlerhof wird mit den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen in das Plangebiet einbezogen. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in Umgebung des Aussiedlerhofes werden auch im Bebauungsplan als solche ausgewiesen. Der Bestand des Aussiedlerhofes wird durch Ausweisung ausreichender Bauflächen gesichert, wobei der überschaubaren baulichen Entwicklung Rechnung getragen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des beigefügten Bebauungplanentwurfes "B" die Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB durchzuführen und das Ergebnis der Beteiligung dem Gemeinderat baldmöglichst vorzulegen.
Die Mitteilung über die nächste Verfabrensstufe, Anhörung der Bürger gemäß §3(1) BauGB, wird in nächster Zeit öffentlich bekanntgemacht.

Vallendar,21.7.1988
(Siegel) Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Schons, Bürgermeister