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Wiederkehrende Beiträge

und unsere Gemeindestraßen

 

Wie jüngst in der Einwohnerversammlung vom 26.01.2010 auch das Thema "Wiederkehrende Beiträge" im Zusammenhang mit der Neugestaltung und Sanierung der nördlichen Steinackerstraße andiskutiert wurde, scheint es bei vielen Bürgern sowie auch bei uns Mandatsträgern gewisse Unsicherheiten um das komplexe Thema zu geben. Wir haben uns in den letzten Wochen etwas tiefer mit dem Sachverhalt beschäftigt und versuchen hier ein paar Erklärungen oder zumindest Ansätze zu geben. Wir hoffen den Bürgern mit diesem Beitrag ein wenig Zweifel zu nehmen und zur Aufklärung beizutragen.


Hintergrund

Leider halten die Gemeindestraßen und -wege, über die unsere Grundstücke erschlossen werden, nicht für die Ewigkeit. Nach einer unabsehbaren Zeit (hoffentlich viele Jahre/Jahrzehnte) steht doch ein Ausbau, eine Verbesserung oder (Grund)Sanierung an. Da bei den Gemeinden die Kassen knapper denn je sind, stellt sich nun die Frage nach der Finanzierung bzw. Bezahlbarkeit der inzwischen nicht mehr aufschiebbaren Baumaßnahmen. Hier wird dann auf das Gesetz verwiesen. Grundlage bietet hauptsächlich das Kommunalabgabengesetz (KAG). An den Kosten von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Straßen können, grob gesagt, diejenigen Grundstückseigentümer beteiligt werden, deren Grundstücke an die Straße angrenzen. Diese Kostenbeteiligung fällt einmalig nach Fertigstellung der Maßnahme an und könnte bei mehrgeschossigen Gebäuden mit großer Grundstücksfläche bis zu mehreren tausend Euro betragen. Dadurch werden Bürger, insbesondere ältere mit bspw. geringen Renten an den Rand des Ruins gedrängt. Da viele Gemeinden jedoch verschuldet sind bzw. solche Finanzierungen nicht mehr alleine bewerkstelligen konnten, war ein vollständiger Verzicht auf Erhebung von Gebühren unrealistisch. Um dieser Tatsache, aber auch der recht unsozialen Lösung des einmaligen Beitrags entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber zusätzlich die Möglichkeit der Erhebung sogenannter „Wiederkehrender Beiträge“ eingeführt.


Was sind nun "Wiederkehrende Beiträge"?

Da alle Bürger eines Wohngebietes, das räumlich und funktional eine Einheit bildet, alle Straßen und Gehwege gleichermaßen benutzen, sollten auch alle solidarisch die Kosten hierfür tragen, unabhängig davon, ob sie an einer Hauptverkehrsstraße oder einer Sackgasse wohnen. Deshalb erhebt die Gemeinde von allen Grundstückseigentümern, die mit ihrem Grundstück die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer Verkehrsanlage haben unter dem Aspekt, dass sämtliche zum Ausbau bestimmten Verkehrsanlagen des gesamten Gebiets der Gemeinde eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, Beiträge. Grundlage ist wiederum das KAG - §10a(1). Hierfür muss die Gemeinde allerdings eine Satzung erlassen. Diese Satzung hat die Ortsgemeinde Weitersburg 2003 beschlossen - die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrenden Beiträge) der Ortsgemeinde Weitersburg (im weiteren Abschnitt Satzung WKB-Weitersburg genannt). Also wird per Gemeindesatzung bestimmt, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die "jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen" nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt wird. Dieser Gemeindeanteil beträgt in Weitersburg 35% (Satzung WKB-Weitersburg §5) und auf die Anlieger entfallen somit die restlichen 65%.


Wer muss denn nun was zahlen?

Wie wir sicherlich schon gemerkt haben, ist es auch in der Einwohnerversammlung der Gemeinde nicht leicht gefallen hier von konkreten Zahlen zu reden. Warum? Das liegt an der relativ komplexen Berechnung die hierfür herangezogen wird. Aufgeschlüsselt ist das Ganze als Beitragsmaßstab in der Satzung WKB-Weitersburg §6. Jedoch werden Sie dort vergeblich eine mathematische Formel suchen. Ganz einfach gesagt heisst es: "Wer mehr hat, muss auch mehr beitragen". Der Berechnungsmaßstab richtet sich somit nach Größe des Grundstücks, nach Geschosszahl der Häuser und vieles mehr. In eine Berechnung fließen so viele Faktoren ein, die Berücksichtigung finden müssen. Vereinfacht gesagt werden also erst einmal die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Maßnahme kalkuliert. Hiervon entfallen dann auf alle Anlieger 65% der Kosten. Wer ist Anlieger? Das muss auch erst ermittelt werden.

Beispielsweise würden in einem Jahr 100000,-€ investiert, würden davon 65000,-€ als wiederkehrende Beiträge auf die Anlieger entfallen. Würde die Zahl der Anlieger beispielsweise 1000 sein, hätten wir damit im Durchschnitt 65 € pro Anlieger, die allerdings gewichtet werden müssten nach Größe des Grundstücks, Zahl der Vollgeschosse der Häuser etc. ... Dies war lediglich ein sehr grobes vereinfachtes Beispiel und ist in keinem Bezug zu realen Baumaßnahmen zu sehen, um zu vermitteln, warum es sehr schwierig ist, konkrete Zahlen zu nennen oder aber auch nur grobe Schätzungen. Allein die umfangreichen Ermittlungen der Anlieger und die Berechnung der einzelnen Gewichtungen bedarf einem grossen Aufwand und muss erst noch von der Verwaltung durchgeführt werden, für die anstehende Strassensanierung.


Warum?

Auf diese Weise hoffen wir letzendlich die bisher immer nur notdürftig ausgebesserten Straßen und Gehwege in Weitersburg peu à peu und nachhaltig ausbauen zu können und auch den Kostenfaktor in den Griff zu bekommen. Denn die Prioritätenliste und der Grad der Schäden der Gemeindestraßen ist sehr groß, wie auf der Einwohnerversammlung mitgeteilt wurde. Und wozu langjähriges Nichtstun oder Flickschusterei geführt hat, kann jeder täglich sehen.

 

Ein Punkt in der Satzung WKB-Weitersburg hat uns jedoch gefehlt: Der §10a(5) KAG sieht vor, daß Gemeinden eine Überleitungsregelungenfür die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch etc. zu leisten sind, treffen können. Um Anliegern, in den vorgenannten Fällen, keine Doppelbelastung aufzubürden, sei es beispielsweise der Anlieger der just im Neubaugebiet sein neues Heim finanziert hat und mit den hohen Erschliessungsbeiträgen für die neu errichteten Strassen aufgekommen ist, sehen wir es für sehr sinnvoll an, eine entsprechende Überleitungsregelung in die Satzung WKB-Weitersburg mit aufzunehmen. In vergangener Gemeinderatsitzung wurde ein entsprechender Antrag der Freien Wähler eingereicht.

Nachtrag vom 18.10.2010:

Siehe Beitrag "Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen" (hier klicken)