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Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

Vor- und Nachteile

Die Diskussionen um die Wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen sind nicht nur ein brandaktuelles Thema in Weitersburg, sondern in der ganzen Region. Weitersburg hat 2010 zum zweiten mal die Form der Beitragserhebung über Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen angewendet. Viele Gemeinden in der Umgebung stellen auf WKB (Wiederkehrenden Beiträge - im weiteren Textverlauf WKB genannt) um oder haben kürzlich auf WKB umgestellt. Die Rhein-Zeitung berichtet oft zu diesem Thema. So beispielsweise auch in den vergangenen Wochen und Monaten aus Gemeinden wie Winningen, Alken, Oberfell, Linz, Vettelschoss, Bad Hönningen, Kettig und vielen vielen mehr.

Der Vorteil der WKB liegt klar auf der Hand und ist mehr als offensichtlich:

Grob gesagt wird entgegen der einmaligen Ausbaubeiträge (hier kommen gerne mehrere tausend Euro Kosten auf den Straßenanwoher zu) durch die Wiederkehrenden Beiträge und dem dahinter stehenden Solidaritätsgedanken die Last dieser Kosten auf vielen Schultern verteilt. Daher sind die Wiederkehrenden Beiträge durchaus attraktiv und eine gute Einrichtung. Doch unseres Erachtens sollte hier mehr Aufklärung betrieben werden. Der Bürger weiß nicht genau was auf ihn zukommt und wundert sich, wenn der Beitragsbescheid im Briefkasten liegt und die Berechnung nicht nachzuvollziehen ist:

  • Bieten die WKB nur Vorteile?
  • Wie gerechter sind sie?
  • Wie kommt der Beitragssatz überhaupt zu Stande?

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - Wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Weitersburg ist, wie der Name schon sagt, von der Gemeinde erlassen und daher speziell auf Weitersburg zugeschnitten. Sie kann sich also von anderen Gemeinden unterscheiden. Jede Gemeinde hat eine besondere Örtlichkeit, Topologie, Historie und Straßenverlauf, der in der Satzung Rechnung getragen werden sollte. Das ermöglicht die Gesetzesgrundlage im Kommunalabgabengesetz (KAG) §10a *, die den Sachverhalt WKB regelt. Es sollten natürlich auch die Nachteile einer WKB-Satzung erörtert werden, gegen die Vorteile abgewägt werden um so auf dieser Grundlage eine optimale und zugeschnittene Satzung für die Gemeinde zu entwerfen. Genau hier wollten wir zur Optimierung (da bisher durch die Satzung von 2009 noch keine Beiträge erhoben wurden) Anfang des Jahres ansetzen. Welche Punkte sollten in Weitersburg abgewägt und in die Waagschalen geworfen werden?

Neutral gesehen:

  • Für die Gemeinde ist es von Seite der Kosten her fast gleich ob wiederkehrende Beiträge oder einmalige Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen erhoben werden. Der beitragsfähige Kostenanteil, ob nur die Anwohner der Straße bezahlen oder als Solidargemeinschaft alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer in der Gemeinde, unterscheidet sich praktisch nicht, er wird nur anders verteilt.


Vorteil:

  • Extrem hohe Beiträge, die u.a. ins Fünfstellige gehen könnten, entfallen und niedrigere beitragsfähigen Kosten werden auf viele Schultern verteilt. Die Solidargemeinschaft trägt die beitragspflichtigen Kosten.
  • Anwohner mit geringem Einkommen oder geringen Altersrenten werden entlastet von Beträgen, die von Ihnen kaum aufgebracht werden können.
  • Alle benutzen die Gemeindestraßen, daher können auch alle solidarisch für die Kosten aufkommen.


Nachteil:

  • Bei wiederkehrenden Beiträgen ändert sich der Beitragssatz ständig, was zu entsprechend umfangreichen Berechnungen führt.
  • In Weitersburg sind sehr viele Gemeindestraßen sanierungsbedürftig, da dies in den letzten Jahren, Jahrzehnten, vernachlässigt wurde bzw. noch nie getan wurde. Der Ausbau vieler Straßen bedeutet auch die Erhebung von vielen Beträgen.
  • Anwohner in Neubaugebieten haben mit Ihren Erschließungsbeiträgen die Straßen vor Ihrer Haustür alleine bezahlt (ohne Solidargemeinschaft; im Gewerbegebiet sogar mit teilweise Beiträgen von über 100.000 €) und ebenso wenig bisher die restlichen Gemeindestraßen genutzt. Ihnen wird, soweit keine Verschonungsregel mit aufgenommen wird, eine Doppelbelastung auferlegt, für die kommenden 15 bis max. 20 Jahre, von der sie keinen Vorteil haben und im Ausbau mitunter sowieso immer hinten anstehen. Alle benutzen auch die neuen Gemeindestraßen im Neubaugebiet, jedoch bezahlt wurden diese nur von den dortigen  Grundstückseigentümern.
  • Anwohner an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraße) zahlten bisher (da keine Gemeindestraße) höchstens für einen Ausbau des Bürgersteigs oder der Beleuchtung, werden jedoch über WKB voll beitragspflichtig ohne jemals aus diesem Topf einen Straßenausbau zu erhalten.
  • Außerdem werden somit auch Anwohner mit geringem Einkommen oder geringen Altersrenten, die an den Kreisstraßen wohnen, mehrbelastet.
  • Die Gemeindestraßen in Weitersburg sind, bis auf Wenige, meist Wohnstraßen. Daher sollte die Begründung "Benutzung der Gemeindestraßen durch Alle" ein wenig relativiert werden.


In Weitersburg hätte man zu der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge und der Änderung entsprechender Satzung 2009 die örtlichen Fakten und Gegebenheiten, aufgrund oben stehender Sachverhalte, mit einkalkulieren und den Bürgern erklären können.

Laut statistischem Landesamt kann man mit der Anzahl der Wohnhäuser in Weitersburg (Jahr 2009 - 666 Wohnhäuser) den Anteil der Häuser in Bendorfer-, Haupt-, Humboldt- und Grenzhausener Straße herausrechnen und kommt so auf ca. 1/3 der Häuser, die an einer Kreisstraße liegen. Nur grob haben wir dies als Anhaltspunkt genommen 1/3 der Solidargemeinschaft als Kreisstraßenanwohner zu bezeichnen. Dazu gesellen wir die Grundstückseigentümer bzw. Anwohner in den Neubaugebieten "Hinter dem Dorf", "Erdkuhle", "Im Staffelstück" und dem Gewerbegebiet die ebenfalls mehr oder weniger in den nächsten 15-20 Jahren keinen Vorteil aus den wiederkehrenden Beiträgen ziehen können. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir den Gedanken des Solidaritätsprinzips in Weitersburg zumindest ein wenig angekratzt gesehen, was uns folglich dazu veranlasst hatte zu Beginn des Jahres im Gemeinderat den Antrag zu stellen, eine durchdachte Verschonungsregelung in die Weitersburger WKB Satzung aufzunehmen.

  • Hier hätten Anwohner zu einem gewissen Grad entlastet werden können, die beispielsweise durch Erschließungsbeiträge (Anwohner im Neubaugebiet) doppelbelastet sind.
  • Hier hätte man über eine Härteklausel nachdenken können für Anwohner, denen die Beitragsbescheide erhebliche finanzielle Probleme bereiten.
  • Hier hätte man über eine getrennte Abrechnungseinheit "Gewerbegebiet" nachdenken können, da hier keine Verbindung durch eine Gemeindestraße besteht und da die geschäftliche Anfahrt nur über die Kreisstraßen erfolgt.

Weiterhin wären die, unseres Erachtens nach, im §10a (1) (Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz) erwähnten nötigen vorteilbezogenen Beiträge eine Überlegung wert gewesen: Nach wie vor gehört, wie wir denken, eine klassifizierte Strasse nicht zum Verkehrsnetz der Gemeinde, §10a (1) KAG, da diese auch gar nicht von der Gemeinde ausgebaut werden kann. Lediglich für Bürgersteig und Straßenbeleuchtung, was für uns eine Ungleichheit nach dem Vorteilsprinzip bedeutet. Wenn praktisch alle Straßenanwohner der Gemeinde für wiederkehrende Beiträge nach dem Solidaritätsgedanken herangezogen werden sollen, darf aber der Vorteilsausgleichsgedanke nicht außer Acht gelassen werden. Da alle Grundstücke einer das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Abrechnungseinheit nicht in gleicher Weise Vorteile erlangen (siehe auch unsere Erklärungen zu Doppelbelastung bei schon gezahlten Erschließungsbeiträgen), sollte also, bei verschieden hohen Vorteilen der Beitragspflichtigen, die Beiträge, z.B. durch eine entsprechende Verschonungsregelung, abgestuft werden.

All diese Gedanken führen letztendlich nur zu einer Frage über die im Gemeinderat beraten und fair, aber leider gegen unsere Vorschläge, abgestimmt wurde (TOP 6 - Sitzungsbericht vom 01.07.2010). Der Frage: Was ist gerechter?

Fazit:
Wir halten weiterhin fest an unserer Meinung und unseren Vorschlägen und sehen unsere Ansichten in anderen Gemeinden und auch Bundesländern inzwischen bestätigt.


Weitere Beiträge:

Aktuell: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?
Aktuell:
Urteil in Sachen Ausbaubeitragssatzung (Normenkontrolle) erfolgt

 

 



* In der Begründung zum Gesetzesentwurf und Beschluss (
15.Wahlperiode -  Drucksache 15/318 - 28.09.2006) im Landtag Rheinland-Pfalz zum §10 a (Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen) Kommunalabgabengesetz (KAG), hiess es u.a.:

Durch das eine Einheit bildende Verkehrsnetz kann die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zu Überschneidungen mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen nach § 10 KAG oder mit Ausgleichbeiträgen nach dem Baugesetzbuch führen. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass die Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind. Daher ermächtigt Absatz 5 die Gemeinden dazu, Überleitungsregelungen zu erlassen, um Doppelbelastungen für Grundstückseigentümer zu vermeiden, die durch Erschließungsbeiträge, öffentlich-rechtliche Erschließungsverträge oder einmalige Ausbaubeiträge bereits an dem Aufwand für den Ausbau des Straßennetzes beteiligt worden sind.