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Für Wasserhausanschlüsse gibt es Geld zurück

Haben Sie sich in den letzten Jahren von der EVM einen Wasseranschluss legen lassen? Dann bekommen Sie Geld zurück.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Ihr Wasseranschluss wurde zwischen August 2000 und Ende Oktober 2008 gelegt.

  • Sie werden nach wie vor von der EVM mit Wasser versorgt – also von der Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, den Stadtwerken Remagen - Betriebszweig Wasserversorgung oder dem Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Warum bekommen Sie eine Rückerstattung?

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hat entschieden, dass der Wasseranschluss als zwingender Bestandteil der Wasserlieferung wie Trinkwasser zu besteuern ist – deshalb gilt rückwirkend ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt von 19 oder 16 Prozent. Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2009 bindend.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der EVM: