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FWG - Neuigkeiten und Nachrichten

Überlegungen, Gedanken, Fakten und Tatsachen

Zusammengetragen aus Diskussionen und Sitzungen der FWG-Fraktion der letzten Jahre

Schier unendliche Diskussionen haben wir in unserer bisherigen zehnjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit in Weitersburg geführt. Dabei soll “schier unendlich” bitte nicht negativ verstanden werden, denn jede der in Gemeinderat und Gremien vertretenen Fraktionen macht sich ernsthafte Gedanken mit natürlich regelmäßig verschiedenen Schwerpunkten und Ansätzen. Das hat oft zu ausgedehnten aber durchaus konstruktiven Ergebnissen geführt.

Allen kommunalpolitisch Beteiligten sollte man dabei die Gemeinsamkeit unterstellen:
Alle setzen sich mit Herzblut und großem Engagement für das Wohl der Kinder in Weitersburg ein!
Ja, das sollte nicht vergessen werden. Denn auf dieser Grundlage entstehen die Entscheidungen, die aber leider auch sehr stark von sich immer wieder ändernden Gesetzlichkeiten beeinflusst werden und oft wiederholt beraten werden müssen.

Abkürzung gewünscht? Springe zu Abschnitt:

  1. Kampf mit den Gesetzesänderungen
  2. Vom Kindergarten zur Kindertagesstätte
  3. Neue gesetzliche KiTa-Vorgaben und anstrengende Bedarfsprognosen
  4. Altersstruktur Kinder leicht steigend, aber wie lange?
  5. Was kostet KiTa, was darf KiTa kosten
  6. Die regelmäßigen jährlichen Belastungen dürfen nicht unterschätzt werden
  7. Was in der KiTa beginnt, setzt sich in der Grundschule fort
  8. Wie sinnvoll war die Generalsanierung der Grundschule 2009?
  9. Weitere Herausforderungen für die Grundschule
  10. Was ist uns die betreuende Grundschule wert?
  11. Wie Ausweitung der Betreuung schaffen?
  12. Betreuende Grundschule, offene Ganztagsschule und Zukunft
  13. Und die Schulturnhalle?
  14. Wie soll das alles gehen?

Kampf mit den Gesetzesänderungen

Als Beispiel für die sich immer wieder ändernden Gesetzlichkeiten könnte man die Herabsetzung der Klassenmesszahl von 28 auf 24 in rheinland-pfälzischen Grundschulen nennen, die in Weitersburg dann viel mehr Klassenräume erfordert hat und die Grundschule in die Zweizügigkeit drängt.
Oder auch die KiTa-Gesetzgebung, die landesweit immer wieder bauliche Maßnahmen für Kindergärten erzwingt, indem der gesetzliche Anspruch auf einen zudem kostenfreien Kindergartenplatz immer weiter im Kindesalter gesenkt wird. Das entwickelt sich zu immensen technischen, baulichen und pädagogischen Herausforderungen, bei unsagbar schlechter finanzieller Unterstützung durch das Land (in rheinland-pfälzischen Nachbarländern werden teilweise Gebühren von mehreren hundert Euro im Monat pro Kind erhoben).

Siehe auch folgenden Bericht:

Vom Kindergarten zur Kindertagesstätte

Der Kindergarten ist eine frühkindliche Bildungseinrichtung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Schule. In Abgrenzung dazu spricht man für jüngere Kinder meist von der Kinderkrippe. Von einer Kindertagesstätte, kurz KiTa, spricht man sofern Ganztagsbetreuung angeboten wird (z.B. von morgens bis zum Spätnachmittag).

Der alte Kindergarten, im Eigentum der Kirche, in der Bendorfer Straße, mit ca. 1900 m² Fläche konnte den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Mit dem gesetzlichen Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger Kinder ab 2007 wurde er endgültig zu klein. 2011 wurden dort die erste zweijährigen Gruppe gebildet, aber es fehlte an Ausbau und Entwicklung in allen Bereichen und es stellte sich sehr schnell heraus, dass der Ausbau an dieser Stelle, zumal für fremdes Eigentum, nicht funktioniert.
Mit einem gemeinsamen Antrag der SPD- und FWG-Fraktion für ein neues Baugebiet wurde auch der Neubau einer modernen gemeindeeigenen Kindertagesstätte ermöglicht. Nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und auf einem weiterhin nun 2600 m² großen, für eine KiTa zugeschnittenen Gemeindegrundstück.

2015 entstand so ein KiTa-Gemeindeneubau (als 5 Grupper großzügig ausgelegt nach der Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes), der ein Meilenstein für die Entwicklung und Erziehung der Weitersburger Kinder darstellt. Vorallem mit (gegenüber dem alten Kindergarten):

  • nun deutlich erweitertem Betreuungsangebot
  • nun eigener Küche und Essbereich
  • geplanter Ganztagsbetreuung
  • nun großem Außenspielbereich
  • nun guten Bring- und Abholmöglichkeiten, insbesondere fußläufig, und weit genug entfernt von einer gefährlichen Kreisstraße (wer sich noch an die Verkehrssituation in der Bendorfer Straße erinnern kann)
  • in direkter Nachbarschaft zu Grundschule, Schulturnhalle und Sportplatzanlage
  • in direkter Nachbarschaft zu Natur und Streuobstwiesen
  • nun insgesamt 5 Gruppen gegenüber dem alten 3 gruppigen Kindergarten mit mäßig umgesetzter Not-Containererweiterung im letzten Nutzungsjahr des alten Gebäudes

Siehe auch folgenden Bericht:

Neue gesetzliche KiTa-Vorgaben und anstrengende Bedarfsprognosen

Angefangen mit dem Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger Kinder ab 2007 hat sich die gesetzliche Lage seitdem weiter und weiter verschärft. Was zum einen natürlich ein Erfolg ist für Entwicklung und Betreuungsangebot und was sich Bund und Land auch gerne als Erfolg pressewirksam auf die Fahne schreiben, schlägt andererseits im Haushalt der Kommunen voll durch. Weitersburg ist so auf dem Mammutkostenanteil der neuen KiTa sitzen geblieben.
So wurde in den Haushalten der Gemeinde in vier Jahren, von 2015 bis 2018, insgesamt 1,2 Mio € an Tilgungsleistung erbracht (2009 bis 2014 insgesamt 168 Tsd €). Auf Anfrage der FWG-Fraktion an die Verwaltung beträgt die Restschuld alleine für den KiTa-Neubau zum 01.01.2020 voraussichtlich noch 1,5 Mio €.

Wer bestellt, der bezahlt eigentlich auch - das scheint allerdings hier nicht immer zu gelten. Der Gemeinde- und Städtebund (GStB) hat genau das mehrfach gut begründet kritisiert.
An einem nur kleinen Beispiel wollen wir einmal die aktuellen Planungsschwierigkeiten vorstellen, mit Zahlen aus dem Bedarfsplan des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz zum Platzbedarf im Kindergarten Weitersburg:

  • 2013: -52 Plätze Fehlbedarf (alter Kindergarten - KiTa Neubau schon im Gespräch - der Bundesgesetzgeber hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres eingeführt)
  • 2014: (Notlösung mit schlecht umgesetzer Containererweiterung, da sonst Entzug der Betriebserlaubnis)
  • 2015: -25 Plätze Fehlbedarf (alter Kindergarten - Betrieb der neue KiTa begann im Mai 2015)
  • 2017: +2 Plätze Überdeckung (Neue KiTa)
  • 2019: -14 Plätze Fehlbedarf (Bekanntmachung neues KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz)
  • 2020: -29 Plätze Fehlbedarf

Altersstruktur Kinder leicht steigend, aber wie lange?

… wobei sich der erwartete Bedarf nach den Bedarfsplänen des Kreisjugendamtes in Weitersburg in der Altersgruppe “von 3 bis Einschulung” nicht wesentlich von 81 Kindern in 2013 zu 87 Kindern in 2020 erhöht hat.

Quelle: KiTa-Bedarfspläne des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz
Die Schwierigkeiten liegen momentan eher in den Altersgruppen unter 3 Jahren, deren Ausbau der Betreuung in den letzten 10 Jahren mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und gepaart mit anderen Anforderung, wie beispielsweise mit dem neuen KiTa-Gesetz, dem Anspruch auf 7 stündige Betreuung am Stück und damit auch Anspruch auf Mittagsessen oder erweiterte Personalisierung, die Kommunen teils vor unlösbare Aufgaben und schlussendlich vor Schuldenberge stellt.

In vielen rheinlandpfälzischen Gemeinden führt das schon zu Kindergartenerweiterungsmaßnahmen bei nicht mal fertig gebauten Kindertagestätten. In Weitersburg führt es ebenfalls zu Beratungen und wird schließlich zu Ratsentscheidungen rund um die KiTa und einer Erweiterung führen.

Flexible temporäre Raumkonzepte wurden bisher leider in Beratungen nicht berücksichtigt. Obwohl diese schnell verfügbar und aufgebaut wären, sowie finanziell günstiger und auch rückbaubar, wurde diese Alternative als unattraktiv abgelegt und bisher nicht in Betracht gezogen.

Laut statistischem Landesamt und den Haushaltsplänen sehen wir aktuell noch einen leichten Anstieg der Kinderaltersstrukturen. Das wird sich nach Prognose des statistischen Landesamtes vermutlich in regelmäßiges Abfallen dieser Zahlen wandeln. Der Scheitelpunkt scheint demnach im Kindergartenalter im Jahr 2020 in der Verbandsgemeinde erreicht (Bezugsjahr 2017).

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Siehe auch folgenden Bericht:

Was kostet KiTa, was darf KiTa kosten

Die Kosten- und Haushaltssituation die KiTa betreffend möchten wir mal positiv ausgedrückt als durchwachsen bezeichnen. In einer Anfrage zu vergangenen Kindergartenausschusssitzung hatte die FWG-Fraktion eine Berechung nachgefragt, wie die Verbandsgemeindeverwaltung sie schon 2013 für die voraussichtlichen jährlichen finanziellen Belastungen der KiTa-Neubauvarianten erstellt hatte.
Damals lagen die prognostizierten jährlichen Belastungen der Gemeindekasse für den dann durchgeführten Ausbau bei ca. 94.000,- € / Jahr. Tatsächlich steuern wir bei der aktuellen KiTa für die 5 Gruppen inkl. Personalkostenanteil usw. voraussichtlich auf über 140.000,- € jährliche Belastung entgegen.
Zusätzlich käme noch die jährliche Tilgung der Kredite nur für den KiTa-Neubau in Höhe von ca. 60.000,- €.

Der Baukostenzuschuss von 301.000,- € des Bistums beläuft sich auf 25 Jahre Trägerschaft durch die Kirche und muss anteilig zurückgezahlt werden, sofern die Kirche die Trägerschaft abgibt. Somit darf man beim Zuschuss eigentlich nur ca. 12.000,- € pro Jahr sprechen und müsste den Rest als eventuell zurückzuzahlenden Vorschuss bezeichnen.

Finanziell verschlimmert sich die Situation für die Gemeinde noch durch die Personalkosten, da auf vertraglichen Grundlagen aus dem Jahr 2003 die Kirche Personalkostenanteile nur für 3 Gruppen zahlt. Weitere Personalkosten, die eigentlich der Betriebsträger Kirche zu finanzieren hat, sind zusätzlich durch die Gemeinde zu tragen, was hier zu einer Erhöhung (= Verdoppelung der eigentlich zu tragenden Personalkosten der Gruppe) führt. Jede weitere KiTa-Gruppe würde also die einseitige Personalkostenbeteiligung seitens der Ortsgemeinde bedeuten, obwohl nicht in Trägerschaft.
Neben zusätzlichem baulichen Personal- und Sozialraumraumbedarf sowie Gruppen, Essbereichen oder Sanitärbereichen kämen erneute Kreditaufnahmen hinzu, die unserer Schätzung nach die jährlichen Tilgungen für die KiTa quasi verdoppeln werden. Die Jährlichen Belastungen würden deutlich steigen hinsichtlich Energieverbrauch, Unterhaltung etc. sowie die Personalkosten werden bemerkenswert steigen.

Die regelmäßigen jährlichen Belastungen dürfen nicht unterschätzt werden

Nach momentanem Stand rechnen wir zukünftig mit mindestens einer jährlichen finanziellen Belastung durch die KiTa von eventuell über 350.000,- € inkl. Personalkostenanteil und Tilgungen. Vermutlich ist das noch recht positiv geschätzt und es handelt sich um eine sehr grobe, nicht wirklich belastbare Prognose. Eine grobe Richtung eben, nach aktuellem vertraglichem Sachstand mit dem Betriebsträger und den schwer einzuschätzenden gesetzlichen Vorgaben, die noch kommen werden.

Neben der Frage zur KiTa-Erweiterung und dem baulichen “Wie?” stellt sich uns daher mehr denn je die Frage, wie auch schon 2010 der CDU-Fraktion in deren Antrag.

Zitat CDU-Fraktion 2010:

“… Um weitere Entscheidungen im Gemeinderat treffen zu können, muss die Kostenstruktur des Betriebs Kindergarten unter fremder Trägerschaft, sowie ggf. unter Trägerschaft der Gemeinde klar werden. …”

Die nun vorgestellten zusätzlichen baulichen Kosten einer Erweiterung, egal ob barrierefreie Aufstockung oder flacher Anbau, belaufen sich sogar im gleichen Kostenbereich wie die des kompletten KiTa-Neubaus. Dabei haben wir immer noch die erste grobe Kostenschätzung der Verbandsgemeinde von 2010 des Neubaus im Gedächtnis, der schließlich um gute 100% darüber lag.

Eine Aufstellung der finanziellen Belastung bei derzeitigem Betrieb und Schätzung zukünftiger finanzieller Belastungen bei fremder und eventueller eigener Trägerschaft sehen wir diesmal auch wieder als sinnvoll an.

Was in der KiTa beginnt, setzt sich in der Grundschule fort

Platz- und Raumbedarf benötigt neben der KiTa auch unsere Grundschule. Die Kinderzahlen lassen sich hier etwas verlässlicher kalkulieren, da die Altersstrukturen ja vorher schon durch den Kindergarten gewandert sind. Dennoch hat auch die Weitersburger Grundschule weiteren Raumbedarf, der zum Hauptanteil auf neueren gesetzlichen Verpflichtungen gründet.

Die Herabsetzung der Klassenmesszahl von 28 auf 24 zeigt deutlich die Weitersburger Problematik:

Jahr einzuschulende Kinder
2020 32
2021 19
2022 27
2023 22
2024 28
2025 26

(Quelle: Haushaltsentwurf 2020)

Nach der älteren Regelung müsste in den nächsten Jahren lediglich der Jahrgang 20/21 in zwei Klassen geteilt werden. Nach aktueller Regelung 4 der nächsten 6 Jahrgänge. Das macht mehr oder weniger eine komplette Zweizügigkeit der Grundschule erforderlich (also 8 Schulklassen).

Siehe auch folgenden Bericht:

Wie sinnvoll war die Generalsanierung der Grundschule 2009?

Andererseits ist unserer Meinung nach die Generalsanierung der Grundschule nicht effektiv genug gewesen. Klassen- und Schulentwicklung hätte man gewichtiger mit einbeziehen können, denn die Herabsetzung der Klassenmesszahl von 30 in den Grundschulen hatte schon schrittweise für einzelne Klassenstufen im Schuljahr 2009/2010 eingesetzt.

Die Generalsanierung war für uns daher eher eine teure Sanierung, nicht nur im Sinne des Geldes. Eine schwerpunktmäßig auf energetische Sanierung ausgelegte Generalsanierung der einzügigen Grundschule ...

  • ohne Generalsanierung des Daches
  • ohne Generalsanierung des Kellers
  • ohne angepasste Aufteilung der Schulklassen und weiteren Räume bzw. ohne Berücksichtigung der kommenden Klassenformen
  • ohne Verbesserung der digitalen Versorgung
  • ohne Nutzungsmöglichkeit des Obergeschosses als Klassenräume wegen dafür nicht ausreichendem Brandschutz
  • ohne Nutzungsmöglichkeit von Kellerbereichen für Schulunterrichtseinheiten

... für ca. 2 Mio. € wurde u.a. durch den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke in dem damals neu angelegten Neubaugebiet “Staffelstück” finanziert.

2014 wurden dem Gemeinderat schon deutliche Mängel vor allem im Kellerbereich präsentiert, die schließlich wegen Feuchte-Vorfällen auch 2016 mit einer Baugrunduntersuchung und einem hydrogeologischen Bericht geprüft wurden. Zusätzliche Feuchteprobleme in verschiedenen Dachbereichen kamen dazu. So hatten z.B. die bei der Generalsanierung eingebauten Regenrinnen Schwierigkeiten das ganze Regenwasser abzuleiten.

Weiterhin wurde durch das Absenken der Klassenmesszahl endgültig die Nutzung der Klassenräume im Obergeschoss nötig, was erst 2015 die bauliche Brandschutzerweiterung mit einer Fluchtreppe für das Obergeschoss ermöglichte. Die aktuell stattfindende Hausmeisterkellersanierung stellt nach der Generalsanierung vor 10 Jahren einen Sanierungstiefpunkt dar, der zudem noch weiteren möglichen Sanierungsbedarf im Kellerbereich aufzeigt.

Festzustellen bleibt, dass der Sanierungsbedarf der einzügigen Grundschule enorm und der Platzmangel nach der Generalsanierung unerwartet groß ist.

Weitere Herausforderungen für die Grundschule

Neben Platzmangel aufgrund geänderter Gesetzlichkeiten und neben dem hohen Sanierungsbedarf im und am Gebäude kommt auch noch die Raumnutzung und Umsetzung dazu. Die Klassenmesszahl ist gesunken aber die großen gut 70m² großen Klassenräume im Erdgeschoss sind geblieben. 70m² für Schulklassengrößen mit nun teils um die 15 Schulkinder finden wir eigentlich sehr großzügig und daher die Raumaufteilung insbesondere im Erdgeschoss nicht optimal. Barrierefreiheit, Inklusion und Digitalpakt sind zudem weitere räumliche und bauliche Herausforderungen, die auf die Grundschule zukommen. Eine freiwillige Leistung des Schulträgers, der Ortsgemeinde, meldet ebenso weiteren Bedarf an und ist nicht weniger wichtig. Die betreuende Grundschule. Hier für wird aktuell ebenfalls ein Klassenraum in Anspruch genommen, aber die Nachfrage steigt auch hier deutlich. Auch hier muss sich der Schulträger mit den gesetzlichen Vorgaben des Landes bewegen und hat für einen Raum und für die Personaldecke die Anzahl der zu betreuenden Kinder total ausgereizt.

Was ist uns die betreuende Grundschule wert?

Keine Frage, die betreuende Grundschule ist ein Segen für Familien, deren Eltern beide voll erwerbstätig sind. Trotzdem stellen wir uns auch eine eher unangenehmere Frage, ob die Nachfrage nicht einfach so steigt, weil das Angebot viel zu günstig ist? Dass es obligatorisch in Anspruch genommen wird, ob man die Betreuung wirklich benötigt oder nicht?

Hierzu einmal die Beispielrechnung, die gerundet in etwa den aktuellen Zahlen der betreuenden Grundschule in Weitersburg entspricht:

  • Aktueller Trägerkostenanteil (freiwilliger Leistungsanteil der Ortsgemeinde für Personalkosten): ca. 15.000,-
  • Elternanteil: ca. 7.500,-
  • Kapazität: 25 Kinder / 2 Stunden pro Tag (bzw. 10 Std. pro Woche)
  • Kosten pro Kind: 30,- pro Monat (10 Monate)

Letztendlich wird für 30,- € pro Kind 40 Stunden betreut. Das macht für Eltern umgerechnet Betreuungskosten von ca. 75ct/Std.
Eine Tagesmutter/Betreuung kostet im Durchschnitt gut und gerne 6-8 Euro/Std.

Um die Personalkosten der Betreuung komplett zu decken wären letztendlich Betreuungsgebühren in Höhe von etwa 2,50 €/Std. nötig.

Das Kostendeckungsprinzip (siehe Kommunalabgabengesetz und Landesgebührengesetz) verlangt vereinfacht gesagt die Gebühren so zu kalkulieren, dass das veranschlagte Gesamtgebührenaufkommen die gesamten voraussichtlichen Kosten einer Einrichtung erreicht, womit angestrebt wird, dass der Gebührenhaushalt nicht aus dem allgemeinen Haushalt subventioniert wird.

Natürlich bleibt es dem Träger überlassen, durch einen Beschluss die Gebühren sozialverträglich zu gestalten. Die Frage drängt sich uns aber dennoch auf, ob die aktuellen erhobenen Gebühren von ca. 0,75 €/Std. bei der aktuellen sich ergebenden Sachlage angemessen sind, bei dem die Ortsgemeinde ca. 2/3 Personalkosten trägt sowie die Ausstattung als auch die Unterhaltungs- , Reinigungs- und Energiekosten der bereitgestellten Räumlichkeiten. Zumal Kinderbetreuungskosten für Eltern absetzbar sind und in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Wie Ausweitung der Betreuung schaffen?

2015 beantragte die SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat die Ausweitung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Weitersburg. Die Ausweitung der Betreuung an der Grundschule sollte nach Antrag allein durch die Eltern getragen werden.
Demnach müssten nach aktuellen Gegebenheiten die Gebühren ca. 90,- €/Monat betragen nur um eine Deckung der Personalkosten zu erreichen. Weiterhin ist dabei noch keine Ausweitung einberechnet, was Betreuungszeiten, Personalkosten und Räumlichkeiten betreffen wird.
Außerdem wäre auch dringend, wie schon damals von der SPD-Fraktion angedeutet, bei zeitlicher Ausweitung weiter in den Nachmittag hinein, an ein Mittagsessen für die Kinder zu denken.
Eine teilweise Versorgung der Grundschulkinder mit Mittagsessen aus der Kita, wie auch schon diskutiert, wird aber nicht nur organisatorisch schwierig, sondern unserer Meinung nach schon nicht machbar wegen der verschiedenartigen Trägerschaft der Kita durch die KiTa gGmbH und der Grundschule durch die Gemeinde. Zuständigkeitsprobleme, Rechungsstellungen, interne Verrechungen, verschiedene Personalschlüssel usw. wären nur einige der auftretenden Schwierigkeiten, welche bei Vermischung der Zuständigkeiten oder auch Gebäudenutzung bzw. Nutzung der verschiedenen Gebäudeeinrichtungen auftreten.

Betreuende Grundschule, offene Ganztagsschule und Zukunft

Da die Ausweitung der Betreuung in der Grundschule, verbunden mit Personalkosten, zusätzlicher Raumbedarf etc., eine finanziell schwierige Sache für die Gemeinde ist, hatte die FWG-Fraktion um Prüfung gebeten, inwiefern hier die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule möglich oder sinnvoll wäre. Denn somit würden die ganzen Kosten vom Land getragen, die zeitliche Betreuung wäre weiter (bis 16:00 Uhr) ausgedehnt, aber es wäre wohl für jedes Schuljahr jährlich verpflichtend anzugeben teilzunehmen bzw. “nicht” teilzunehmen.
Die Anfrage der FWG-Fraktion wurde im Hinblick auf die Versprechen der Koalition im Bund, also von Bundes-CDU und -SPD, gestellt.
Es hat sich gezeigt, dass die Frage der FWG-Fraktion durchaus berechtigt war, denn geplant ist, dass ab 2025 alle Kinder in Deutschland von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben werden, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag. Das Bundes-Kabinett hat hierfür schon erste Beschlüsse durchgeführt.
Also auch in diesem Punkt erfolgen in den nächsten Jahren bis 2025 Änderungen und Entscheidungen für Grundschulen.

Und die Schulturnhalle?

Welche kleinen Gemeinden in Eifel, Hunsrück und Westerwald haben überhaupt noch eine Grundschule oder Kindergarten? Und wenn ja, welche hat dazu noch eine Schulturnhalle?

Ja, Weitersburg hat eine gute Infrastruktur für Erziehung, Entwicklung, oder Förderung unserer Kinder direkt vor der Haustür. Das sollte auch einmal positiv erwähnt werden.
Seit 2015 haben wir sogar ein optimale Lage von KiTa, Grundschule, Schulturnhalle und Sportanlage direkt zusammenhängend in einem Bereich.
Die Schulturnhalle sollte daher auch genannt werden und dient, wie der Name schon sagt, in erster Linie schulischen Zwecken. Aktuell sollte sie unserer Meinung nach grundsätzlich im Zusammenhang mit Grundschule betrachtet werden.
Mit Fördermitteln konnte ein erster Teil der Schulsporthalle, insbesondere das Dach, saniert werden. Eine echte energetische Sanierung und bedürfnismäßige Erweiterung stehen aber immer noch aus. So ist bspw. die Lüftungsanlage unzureichend, die Heizung schlecht und die Umkleidebedingungen kritisch. Weiterhin ist die Schulturnhalle eine wichtige soziale Einrichtung des Dorfes und unverzichtbar für Ortsvereine und Lebensqualität. Demnach sollte sie auch pfleglich unterhalten und angemessen modernisiert werden.
Einige Gedanken hierzu haben wir uns in verschiedenen Internetartikeln gemacht.

Siehe auch folgende Berichte:

Wie soll das alles gehen?

Fazit: Die “eine” Lösung für alle Probleme gibt es leider nicht.

Planungen in Höhe mehrerer Millionen, die zum doppelten oder dreifachen Schuldenstand der Gemeinde führen?

  • Keiner kann uns sagen ob wir wirklich Ausbaumaßnahmen in solchen Dimensionen benötigen.
  • Keiner kann uns sagen ob in 5 Jahren aufgrund des demografischen Wandels nicht plötzlich geschaffene Räumlichkeiten für den eigentlich errichteten Zweck noch benötigt werden.
  • Keiner kann uns die Schuldenbelastungen und regelmäßigen gesamten jährlichen Haushaltsbelastungen einigermaßen sicher prognostizieren.
  • Keiner möchte ernsthaft über temporäre flexible Lösungen nachdenken bzw. diese zumindest durchrechnen.