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Schnelles Internet ist heute selbstverständlich – doch der Weg dorthin war für Weitersburg lang und voller Herausforderungen. Mit diesem Artikel möchten wir die Historie des Glasfaserausbaus und der Digitalisierung in unserem Ort ein wenig nachlesbar dokumentieren.
Warum ist uns das wichtig? Weil diese Entwicklung nicht nur die Grundlage für Homeoffice, digitale Bildung und moderne Kommunikation geschaffen hat, sondern auch entscheidend für die Lebensqualität, den Wohnwert und die Attraktivität als Wirtschaftsstandort ist.
Wir zeigen, wie sich Weitersburg vom „weißen Fleck“ in der Breitbandversorgung zu einer Gemeinde mit Glasfaserinfrastruktur entwickelt hat – und warum dieser Fortschritt für die Zukunft unverzichtbar bleibt.
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Aus Neujahrsempfang wird Frühjahrsempfang
Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund räumlicher Engpässe macht die FWG die Not zur Tugend und verwandelt den ursprünglich für den 25. Januar geplanten Neujahrsempfang in einen Frühjahrsempfang.
📅 Neuer Termin: 15. März
📍 Ort: Pfarrheim Weitersburg, Grüner Weg 23
In ungezwungener, überparteilicher Atmosphäre möchten wir gemeinsam mit Ihnen im gewohnten Charakter des verlegten Neujahrsempfangs einen flexiblen Anlauf ins begonnene Jahr nehmen – mit Rückblick, Ausblick und gemütlichem Austausch.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und werden Ihnen weitere konkrete Informationen frühzeitig mitteilen.
Herzliche Grüße
Vorstand der FWG Weitersburg e.V.
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Am 11. Dezember 2025 fand die letzte Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg in diesem Jahr statt. Die FWG-Fraktion hat sich gemeinsam mit allen Rats- und Ausschussmitgliedern intensiv vorbereitet, um konstruktiv und lösungsorientiert an den Beratungen mitzuwirken. Wenige Tage zuvor traf sich die Fraktion zu einer Jahresabschlussbesprechung in der Gaststätte Klein, um die Themen der Sitzung zu erörtern und die Weichen für das kommende Jahr zu stellen.
Weiterlesen: Rückblick auf die letzte Gemeinderatssitzung 2025 und Ausblick auf das neue Jahr
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In vielen kommunalen Räten glaubt man, Bauvorhaben blockieren zu können, indem man das Einvernehmen verweigert. Doch das ist ein Irrtum: Das Einvernehmen darf nicht willkürlich verweigert werden, sondern nur aus klar definierten Gründen. Andernfalls wird die Entscheidung von der Baugenehmigungsbehörde ersetzt – und die Gemeinde verliert die Kontrolle.
Die rechtlichen Fakten im Überblick
Nur aus ganz bestimmten Gründen
Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur verweigern, wenn Gründe vorliegen, die in den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB genannt sind.
Keine Willkür
Persönliche Motive oder politische Spielchen sind tabu. Eine unbegründete Verweigerung ist rechtswidrig.
Ersetzungsbefugnis der Behörde
Nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB kann und wird die Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen ersetzen, wenn die Gemeinde es unrechtmäßig verweigert.
Weiterlesen: Warum Gemeinden das Einvernehmen nach § 36 BauGB kaum verweigern können
- Ehrenamt – Starke Säulen unserer Demokratie
- Für eine starke kommunale Selbstverwaltung – Schließen wir uns der Initiative "Jetzt reden WIR" an
- Urnengemeinschaftsanlage wird erneut erweitert
- Eine dauerhafte Bleibe für unsere Karnevalswagen
- Aktuelles aus der Ratsarbeit im Herbst
- Frische Internetseite der Ortsgemeinde Weitersburg