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FWG - Neuigkeiten und Nachrichten
Die Kreistagsfraktion der FWG-MYK heißt Uwe Berens (Bildmitte) willkommen. Berens folgt auf Klaus Endris, der sein Mandat nach 17 Jahren niedergelegt hat.

Kreis Mayen-Koblenz. Seit 2004 vertritt Klaus Endris aus Oberfell die FWG im Kreistag von Mayen-Koblenz. Mit seinem 75. Geburtstag hat er sich entschieden, sein Mandat in jüngere Hände zu legen. Sein Nachfolger, Uwe Berens aus Münstermaifeld, ist kein Neuling im Kreistag. Er war bereits von 2014 bis 2019 Mitglied der Fraktion im Kreistag und er weiß, welche Aufgaben auf ihn zukommen. Bei der Kreistagssitzung am 15.11.2021 wurde er von Landrat Dr. Saftig in sein Amt eingeführt. Endris wird die FWG-Kreistagsfraktion weiterhin im Schulträger- und im Rechnungsprüfungsausschuss vertreten.

Pressemitteilung Freie Wählergruppe Mayen-Koblenz e.V.

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.12.2020

Der Jahresabschluss zeigt auf, wie sich Erträge und Aufwendungen im abgelaufenen Jahr tatsächlich entwickelt haben und stellt sie den festgesetzten Haushaltsplanungen gegenüber. Der Jahresabschluss ermöglicht so einen direkten Soll-Ist-Vergleich mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Haushaltsplan.
Für die FWG-Fraktion ist er daher das wichtigste Messgerät, um zu sehen, wie es um die Finanzen der Gemeinde steht und wie im vergangenen Jahr rückblickend gewirtschaftet wurde.

So hatte der Ortsbürgermeister in der vergangenen Ratssitzung den Jahresabschluss kurz erläutert und sehr ernüchternde Zahlen mitgeteilt, bevor er den Tagesordnungspunkt zur Beratung weiterleitete.

Jahresabschluss mit Fehlbetrag von 0,5 Mio ist Verbesserung gegenüber Festsetzung des Gemeinderates

Der Ergebnishaushalt schloss ab mit + 3,4 Mio Euro an Erträgen, jedoch mit - 3,9 Mio Euro an Aufwendung, was einem Jahresfehlbetrag von - 0,5 Mio Euro entspricht.
Umso schlimmer, so der Ortsbürgermeister, da es sich bei dem genannten Fehlbetrag rückblickend um eine “Verbesserung” um fast + 0,5 Mio Euro gegenüber dem vom Gemeinderat im Haushaltsplan festgesetzten Jahresfehlbetrag von fast - 1 Mio Euro handele.

Am Donnerstag, den 21.10.2021 fand eine Informationsveranstaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet West – Grenzhausener Straße statt.

Die FWG Fraktion nimmt Stellung:

Bürgernähe verbinden wir mit zeitgleich gleichberechtigt beteiligt werden, früh beteiligt werden und mit verschiedenen belastbaren Plan-Entwürfen beteiligt werden.

Das geschieht aktuell bis 05.11.2021 durch eine “frühzeitige Bürgerbeteiligung”. Wobei der Name Programm ist.
Nicht nur die Gegner eines Planverfahrens finden hier Platz und Beachtung, sondern auch Befürworter, die momentan aber eher eingeschüchtert werden.
In der “frühzeitigen Bürgerbeteiligung” kann jeder Bürger gleichberechtigt in Ruhe oder öffentlich oder auch anonym im Verfahren rechtssicher Anregungen und Bedenken abgeben. Ebenso können nun Fachbehörden, die sogenannten Träger öffentlicher Belange , erstmals und frühzeitig die Entwürfe bewerten und Stellung nehmen.

Leichtfertig Kosten ausgeben für dieses Verfahren können wir “nicht” bestätigen. Es wurden schon über 30 Jahre sehr intensive Planungen, Beratungen und sehr viele Diskussionen zu diesem Gewerbegebiet, ja sogar über ein 70 Hektar großes gemeinsames Gewerbegebiet über die Gemarkungsgrenze nach Bendorf diskutiert. Über 30 Jahre Beratungen verschiedenster Weitersburger Gemeinderäte und mit Beteiligung vieler verantwortungsvoller Weitersburger, die sich für das Wohl, für die Zukunft und damit verbunden auch für stabile Einnahmen eingesetzt haben. Das kann man nicht einfach mit einer Bewegung wegwischen!
Im Übrigen geschah dies, schon lange, bevor dort in den Bendorfer Gemarkungsbereich mit vollem Bewusstsein der Planungssituation Landwirte, mit großer Flächenversiegelung, ausgesiedelt sind. Das wissen vermutlich eher wenige der im Staffelstück seit einigen Jahren neu zugezogen Einwohner.

Es ist nach unserer Meinung daher nicht gut über 30 Jahre Planungen kurzum für verfehlt abzutun. Ansonsten hätten ja alle Weitersburger Bürger mehr als 30 Jahre lang unter falschen Voraussetzungen der Entwicklung des Gebietes als Gewerbe zugestimmt, bspw. Entwicklung und Betrieb einer Kerzenfabrik befürwortet oder ein Sägewerk akzeptiert.

So sehen wir uns in der Verpflichtung “alle” Bürger, auch die Weitersburger, welche die ganze Entwicklung und Planung erlebt oder gar beteiligt waren, mitzunehmen und deren jahrzehntelangen Anstrengungen zu beachten, weiterzuentwickeln oder aber auch zu verwerfen.
Das aber dann, so unser demokratischer Anspruch, mit “Allen” in einem gleichberechtigt geführten Verfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung, fachlichen Bewertungen der Träger öffentlicher Belange und Abwägung aller Belange. Denn hier haben auch die anderen 2000 Weitersburger die Möglichkeit mit “Allen” zum gleichen Zeitpunkt gleichberechtigt mitzuwirken, beteiligt und gehört zu werden.

Eine Null Lösung hat für uns nichts in einer extra Variante zu suchen, da sie nicht den Planungszielen der Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan entsprechen kann!

Eine Null Lösung entspricht der Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse und keiner separaten Entwurfs-Variante, das wäre ansonsten ein Widerspruch in sich. Die Null Lösung ist daher automatisch und sowieso existent und kann in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung auch von jedem Bürger mit Begründung zum Ausdruck gebracht werden.
Auch hier wäre es aber wichtig, sich vorher genau über die Konsequenzen einer Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses klar zu sein. Das kann auch deutliche negative Auswirkungen für alle auf die aktuelle Nutzung haben, die von einer stringenten Bestandsnutzung bis zum Verlust der gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten für Entwicklung und Bebauung reichen können.

Daher, so oder so sind für uns die Auswertungen der bis zum 05.11.2021 eingegangenen Stellungnahmen aus der “frühzeitigen” Beteiligung relevant. Das wird der allererste Zeitpunkt sein, an dem ein aktuelles objektives vollumfängliches Bild der Situation verfügbar ist.
“Alle” Weitersburger hatten erst damit gleichberechtigt und zeitgleich die Möglichkeit der Beteiligung und die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden haben dann die Entwürfe und Machbarkeit erstmals konkret darauf bewertet.