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... so lautet der Pressetext und GStB-Kommentar des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz aus Gemeinde und Stadt 06/2023. Der GStB-Kommentar trifft unserer Meinung die Situation vor Ort so gut, dass wir um freundliche Genehmimgung gebeten haben den Kommentar hier veröffentlichen zu dürfen:

Die Kommunalwahl 2024 wirft ihre Schatten voraus. Die Situation ist besorgniserregend. Gerade in diesen Wochen stellen sich viele der 2.260 Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, aber auch Ratsmitglieder, die Frage, ob sie nochmals für das Amt zur Verfügung stehen. Und immer häufiger lautet die Antwort nein. An der Basis brodelt es. Der Frust über die Rahmenbedingungen ist groß.

Der vom Gemeinderat Weitersburg beratende und einstimmig beschlossene Haushaltplan für das Jahr 2023 wurde von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter anderem wegen eines ausgewiesenen Jahresfehlbetrages im Ergebnis- und Finanzhaushalt nicht genehmigt. Er wurde beanstandet mit der Begründung, dass dieser ein Gesetzesverstoß sei.

Weitersburg teilt somit das Los mit anderen Ortsgemeinden und der Stadt Vallendar: sämtliche Haushaltspläne innerhalb der Verbandsgemeinde werden nicht genehmigt. Gemäß Kommunalverfassungsgesetz befindet sich die Gemeinde in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ und darf nur Auszahlungen leisten, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist und die dringend notwendig sind.

Basierend aus den eingegangenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsprozess wurde eine neue Entwurfsvariante 4 ohne Erschließungsstraße entwickelt.

Somit erfolgt jetzt die Überplanung des bereits mehr als 30 Jahren ausgewiesenen Gewerbegebiets im Flächennutzungsplan.
Was beinhaltet die Entscheidung nun:

  • Die Fläche des ehemaligen Bauernhofs wird als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Nutzung erlaubt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einschließlich Wohngebäude.
  • Die landwirtschaftliche Ackerfläche wird zu einem Teil, der an der Straße Römergrund angrenzt, als Mischgebiet ausgewiesen, für Gewerbe- und Wohngebäude.
  • Die im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche, die als Acker genutzt wird, wird zu einem großen Teil als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsmöglichkeit ausgewiesen.